Ist es erlaubt Adressen aus dem Telefon- bzw. Branchenbuch abzuschreiben und gewerblich zu nutzen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo mvsstrauss Wenn sich das sogenannte Listen privileg .. name adresse tel* nummer -und paar andere inhalte sich nicht geändert hat. sollte auch die gewerbliche Nutzung der Adressen nichts im Wege stehen. Schließlich kann dieser Nutzung auch von jeden kunden im Telefonbuch bei eintrag widersprochen werden.

Aber bitte vergess nicht dass zwischen Anschreiben und cold calls - Anrufen zu Werbezwecken - ein rechtlicher UInterschied besteht.

Dass man Adressen nicht verkaufen darf ist falsch - siehe ebenfalls Listenprifileg. Übrigens war die Telekom einer der größten Adressen Händler

mvsstrauss 
Fragesteller
 11.09.2011, 21:04

Kannst Du den Punkt mit dem Listenprivileg bitte näher erläutern? Kennst Du auch die gesetzliche Grundlage darüf? Danke!

Thubesch  11.09.2011, 22:39
@mvsstrauss

Hallo mvsstrauss Das Listenprivileg ist eine ausnahme im Datenschutzrecht.. Am besten ist hier der Wikilink: http://de.wikipedia.org/wiki/Listenprivileg. Von Dem entwurf von dem man da spricht dieses Privileg ab 1. Juli 2009 zu ändern arbeit man wohl immer noch.

Ich denke mal dass eines der hauptgründe das Direktmarketing ist. Sprich.. kippt man dieses Privileg besteht kaum noch eine chance Direktmarkteing zu betreiben.

Dieses wurde ja schon mit der unterlassung Marketing calls arg erschwert welches aber eigentlich mehr zum schutz der privatpersonen gedacht ist.

Um ganz sicher zu gehen würd ich noch ein kurzes Tel mit DeTe medien führen... andereseits- Wenn Du nicht gerade Hinterhof Müller anschreiben willst wird sich niemand darüber aufregen. Große Firmen hinterlassen ihre Kontaktmöglichkeit nahezu überall.. - Ohne anmeldung landet werbung bei kleineren firmen direkt bei der Chefsekretärin im Papierkorb. die machen sich auch nicht die mühe zuforschen wer sie anschreibt und wohr die adresse stammt.

Aberselsbtverständlich kannst du auch Adressen für diene Zwecke beim Adresshändler kaufen. - Je nach angaben beläuft sich eine adresse zwischen 20 cent und 3,50€

Grüße

thubesch

mvsstrauss 
Fragesteller
 11.09.2011, 23:32
@Thubesch

Danke für die hilfreichen Informationen.

Grüße

Joachim

InfoDieter  12.09.2011, 09:14
@mvsstrauss

Auch wenn der gewerbliche Adresskauf grundsätzlich nicht verboten ist, gibt es doch unter wettbewerblichen Gesichtspunkten eine erhebliche Einschränkung für die Nutzung derartiger Adressen zu Werbezwecken.

Hierbei ist insbesonderem § 7 UWG zu beachten. Auch bei einem Werbeanruf gegenüber einem Unternehmer ist zumindest der Nutzung von Adressdaten gegenüber einem Unternehmer ist zumindest mutmaßliche Einwilligung des Adressat erforderlich (siehe § 7 Abs.2 Nr.2 2.Alternative UWG). So gesehen sind nach allgemeiner Rechtsauffassung Werbeanrufe gegenüber einem Unternehmer nur noch dann zulässig, wenn es sich um branchengleiche Produkte handelt.

Als Beispiel wäre es z.B. zulässig, wenn ein Pharma-Vertreter einen Arzt zu Werbezwecken telefonisch kontaktiert. Nicht hingegen zulässig wäre es wenn nun ein Staubsauger-Vertreter diesen Arzt ohne dessen ausdrücklicher Einwilligung kontaktiert.

Im Bereich der E-Mail oder Fax-Werbung ist jedoch auch gegenüber einem Unternehmer auf jeden Fall die ausdrückliche Einwilligung erforderlich (§ 7 Abs.2 Nr.3 UWG).

mvsstrauss 
Fragesteller
 13.09.2011, 05:46
@InfoDieter

Hallo InfoDieter, sehr hilfreiche Informationen, insbesondere da auch die gesetzlichen Grundlagen detailliert dabei sind.

Vielen Dank!

Grüße

Joachim

Telefonbücher sind dazu da, dass man sie nutzt. Ein Verstoß wäre es, die Adressen zu verkaufen, damit verletzt man Urheberrechte.

mvsstrauss 
Fragesteller
 11.09.2011, 20:54

Darf die Adresse aus dem Telefonbuch abgeschrieben werden und die entsprechende Person mit einem Werbebrief angeschrieben werden?

Thubesch  11.09.2011, 21:07
@mvsstrauss

Noch ein tipp

Falls das Verwenden der Daten eines öffentlichen Telefonbuches doch der Richtlinine der DeTE-Medien bzw. dem bundesdatenschutzgesetzes entgegensprechen sollte.

Gibt es immer noch das gute Internet und das Impressum -bzw. Kontakt seite von der jeweiligen Webauftritte. ;)

Sockman  12.09.2011, 12:05
@mvsstrauss

Ja, einen Brief schreiben darf man, solange die Person es Dir vorher nicht ausdrücklich verboten hat. Anders ist es beim Anruf oder Fax. Dies ist nur nach vorheriger, ausdrücklicher Einwilligung erlaubt.

vgl § 7 UWG

mvsstrauss 
Fragesteller
 13.09.2011, 05:49
@Sockman

Hallo Sockman, vielen Dank für die detaillierten nützlichen Informationen!

Grüße

Joachim

Die Gesetzesgrundlage für die Datenerhebung, Speicherung und Nutzung ist §28 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz): http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28.html

Achtung: Eine Firmenanschrift ist kein personenbezogenes Datum im Sinne des Gesetzes. Die Erfassung eines Ansprechpartners ist wiederum ein personenbezogenes Datum.

Die Nutzung dieser Daten für eigene Werbung ist in § 28 Absatz 3 Satz Nr. 1 geregelt. Welche Kommunikationswege (Brief, Telefon, E-Mail, Fax, SMS) wiederum unter welchen Bedingungen erlaubt sind, ist in §7 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) geregelt.

Du kannst sie dir natürlich zum eigenenGebrauch auch zusammenstellen, das geht, aber nicht zur Weitergabe.

ohne ausdrückliche erlaubnis darfst du garniemanden anrufen um ihm ein geschäft aufzudrängen..