Wie schreibe ich einem Mieter eine Abmahnung wegen nichteinhaltens der Hausordnung?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, die Abmahnung ist geregelt in §§ 541 und 543 BGB. Eine Abmahnung ist Voraussetzung dafür, wenn man das Mietverhältnis wegen Pflichtverletzung des Mieters kündigen will oder eine Unterlassungsklage gegen den Mieter anstrebt. Dazu muss die Abmahnung schriftlich verfasst werden. Sie muß das beanstandete Verhalten konkret bezeichnen. Hat der Mieter z.B. die Nachtruhe gestört, muss man möglichst genau beschreiben, wann, wo und auf welche Art er die Nachtruhe gestört hat. Man sollte den Mieter auffordern, das beanstandete Verhalten sofort oder innerhalb einer angemessenen Frist einzustellen. Schließlich droht man dem Mieter mit rechtlichen Konsequenzen, wenn er der Aufforderung nicht nachkommt. Die Abmahnung muss vom Vermieter mit Datum versehen und unterschrieben werden. Sind mehrere Personen Vermieter, müssen alle Vermieter unterschreiben. Die Abmahnung sollte mit Zustellungsnachweis übergeben werden. Entweder per Einschreiben /Rückschein oder persönlich im Beisein eines Zeugen übergeben werden. Denn sonst kann sich der Mieter im Streitfall darauf berufen, dass ihm die Abmahnung nicht zugegangen ist. Die Beweislast liegt dazu beim Vermieter.

Obelhicks  14.09.2010, 00:54

meist bekommt die beste antwort nicht so viele DH. aber von mir.

Im Anscheiben wird der Mieter hingeiwesne, dass er mit dem vorliegenden Schreiben abgemahnt wird.

Dann werden die Gründe genannt, die zur Abmahnung führen und sofern es möglich ist, sollte auf den Passus im Mietvertrag oder in der Hausordnung hingewiesen werden.

Am Ende dieses Abmahnschreibens muss stehen, dass bei einer Wiederholung oder anderen Vertragsverstössen vorbehalten wird, das Mietverhältnis zu kündigen.

Dieser Teil ist deshalb wichtig, weil bei weiteren vertraglichen Verstössen eine Kündigung kaum vor Gericht durchgehen wird, wenn nicht die Kündigung bereits in einer Abmahnung angedroht wurde.

Versucht Euch doch gütlich zu einigen. Mal anrufen oder vorbeigehen und einen Besuch abstatten.

Baerli17 
Fragesteller
 13.09.2010, 22:11

zu spät!!!! Das Feuer brennt, nachdem wir versucht haben jeden kleinen Brand sofort zu löschen. Wurden immer wieder neue Feuer gelegt, aber vom Mieter!!!

amdros  13.09.2010, 22:14
@bitmap

Bestimmt im übertragenem Sinn gemeint!!!

Baerli17 
Fragesteller
 13.09.2010, 22:17
@amdros

Nein, hatte gestern Chilli scharf, habe dann auch noch eine geraucht. Jetzt brennt die ganze Bude. Natürlich ist das Feuer im übertragenen Sinne gemeint.

voyage  13.09.2010, 22:20
@Baerli17

Wenigstens haste noch Humor ;) Wünsche Dir, dass Du das bald hinter Dich gebracht hast... (mit den Mietern!)

Ich würde als 1. Schreiben keine Abmahnung verfassen sondern im Betreff: Nichteinhaltung der Hausordnung - anführen und dem Mieter darlegen, dass er seiner Hausordnung nicht nachkommt.

Er wird aufgefordert, ab sofort die Hausordnung (ggf. kann man auch notieren was genau) einzuhalten bzw. auszuführen. Sollte er der Aufforderung nicht nachkommen wird demnächst eine 1. Abmahnung ausgesprochen, die im weiteren dann rechtliche Konsequenzen bis zur Kündigung nach sich ziehen kann.

  • Grund der Abmahnung mit konkreten Vorwürfen (Wann wurde was getan bzw. nicht getan)

  • Androhung der konkreten Konsequenz.

  • Fristsetzung.