Mieter bekommt es nicht geregelt seine Mülltonnen rauszustellen - Kündigung rechtlich möglich?

8 Antworten

Der Vermieter kann das Verhalten des Mieters abmahnen und für den Fall des erneuten Verstoßes fristlos, hilfsweise fristgerecht kündigen.

Die Abmahnung sollte eine enge Frist für die Beauftrgung einer Sonderleerung durch den Mieter auf dessen Kosten vorsehen oder eine entsprechende Ersatzvornahme durch den Vermieter auf Kosten es Mieters für einen fruchtlosen Fristbauf  ankündigen.

Sowas soll hilfreich sein!

albatros  12.01.2017, 17:38

Die Grundsatzfrage ist doch, ob der Mieter vertraglich zum Rausstellen verpflichtet ist und ob gegebenenfalls diese Verpflichtung überhaupt rechtswirksam ist.

schelm1  12.01.2017, 19:18
@albatros

Ohne einen gezielten Hinweis des Fragestellers kann man nur vom Normalfall ausgehen, bei dem ein Mitbewohner wohl aus berechtigtem Grund Anlaß zu einer solhen Frage sieht.; aber vielleicht läßt der sich ja auch noch ein wenig präziser aus.

Einstweilen kann von daher nur fragebezogen auf eine Lösungsmöglichkeit  hingewiesen werden.

Bist Du ein Mieter, den das "nur" nervt oder bist Du der Vermieter?

Wenn es im Mietvertrag geregelt ist, dass die Mieter ihre Mülltonnen rausstellen müssen, dann handelt es sich hierbei um einen Verstoss, den man meiner Meinung nach zumindest abmahnen kann. Der Vermieter müsste diesbezüglich ein Schriftstück aufsetzen, in dem er den Mieter nochmals schriftlich auffordert, die Mülltonnen der Abholung gemäß rauszustellen. Passiert es dem Mieter widerum, dass er die Mülltonnen nicht rausstellt, könnte man mit einem zweiten Schreiben nochmals abmahnen und mit der Kündigung drohen. Das genaue Prozedere sollte man vielleicht bei einem Anwalt erfragen oder bei Haus und Grund, damit man keine formalen Fehler begeht und die Kündigung dann vielleicht nicht wirksam ist.

Haben die 16 Mieter jeder einen eigenen Vertrag mit dem Entsorger?

In der Hausordnung steht, dass der Müll sorgfältig nach den städtischenVorschriften oder nach Anweisung des Vermieters zu entsorgen ist

Diese Feststellung bezieht sich allerdings nur auf die Mülltrennung und stellt keine Verpflichtung dar, die Mülltonnen an die Strasse zu stellen und wieder zurückzustellen.

Wer keine klare, verständliche Regelung in dieser Frage hinbekommt, kann sich IMHO auch nicht mit einer Generalklausel "oder nach Anweisung des Vermieters" retten, jederzeit nachträglich noch neue Bestimmungen darüber einzuführen, die dem M bei Mietvertragsschluss völlig unbekannt sind und ihn insofern eindeutig benachteiligen.

IMHO ist diese Regelung n. § 307 BGB inhaltsunwirksam bestimmt.

G imager761



Würde man dem Mieter deswegen kündigen und es käme infolgedessen zu einer Räumungsklage, bin ich mir sicher, dass dieser nicht stattgegeben würde.

Wenn ein Mieter es nicht schafft, seine Tonnen selbst rauszustellen, kann das auch jemand anders für ihn tun. Das weiß auch der Vermieter. Dieser Mieter mag vielleicht einfach nicht. Andere können das nicht mehr, weil sie zu alt oder zu krank sind. Trotzdem müssen die Tonnen raus.

Sache des Vermieters ist es also nicht, den Mieter durch die Androhung einer Kündigung in die Spur zu bringen, sondern durch Androhung einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme. Der Vermieter könnte mit anderen Mietern sprechen, ob sie die Tonne auch raus stellen und wieder rein holen und jedesmal gibts 5 € oder aber den Hausmeister oder einen Hausmeisterservice beauftragen, das künftig zu machen. Die Kosten dafür werden dann dem Mieter in Rechnung gestellt.