Angenommen man veräußert privat an Freunde Trödelkram. Wäre dies bereits genehmigungspflichtig?

6 Antworten

Auch wenn man selbst davon ausgeht, niemanden zu stören, können sich andere dennoch gestört fühlen.

Ich würde nach einer, häufig kostenlos angebotenen Erstberatung bei einem entsprechenden Anwalt schauen.

110101101 
Fragesteller
 04.08.2020, 17:11

Das ist schwierig. So etwas gibt es fast nie. Nirgendwo. Schon gar nicht jedenfalls dort.

Und, ja, das ist richtig. Aber dann darf man grundsätzlich gar nichts mehr. Wenn ich z.B. heute Nacht um 1 Uhr raus gehe, dann springe ich auch nicht aus dem Fenster, sondern gehe die Treppe runter und dann durch die Tür raus. Dadurch könnte sich theoretisch auch irgendjemand belästigt fühlen. Das wäre jedoch realitätsfern und irre.

Am Ende muss es darum gehen, dass klar ist, dass da ein Mensch Niemandem irgendetwas Böses will. Und dass der Mensch auch keine Absicht hat jemanden zu stören und eben auch tatsächlich nicht mehr stört als alle anderen Mieter auch, die sicherlich auch das Haus verlassen, wenn sie zum Beispiel einkaufen gehen. Und auch andere Mieter bekommen Besuch von Freunden.

Der Mieter vielleicht etwas mehr, das kann sein. Aber nichts, was eine Beschwerde beim Vermieter rechtfertigen würde. So etwas würde ich mich nicht trauen. Bei Weitem nicht. Dafür müsste schon wirklich was vorliegen. Da müsste es über einen längeren Zeitraum zu Lärmbelästigungen kommen oder ich müsste mehrfach Drogenjunkies und Neonazis im Treppenhaus antreffen, bis ich anfangen würde Notizen zu machen und mich beim Vermieter über den "Verursacher" der Missstände zu beschweren. Und als Erstes würde ich mal prüfen wer tatsächlich der Verursacher von welchem Missstand ist. Und dann würde ich denjenigen Mieter erst einmal selbst ansprechen und ihn dazu bewegen sein Verhalten zu ändern, wenn es denn ein Fehlverhalten ist. Und erst wenn das nicht funktioniert hat, dann würde ich mich mit einer Beschwerde an den Vermieter wenden. So ist meiner Meinung nach eine normale und erwachsene Vorgehensweise.

Und wenn ich die ganze Zeit auf der Lauer liegen würde und bei anderen Mietern danach suchen würde, ob sie sich vielleicht irgendwie nicht 100 Prozent korrekt verhalten... Was wäre ich denn dann für ein Mensch?

Beispielsweise wenn jetzt ein Nachbar Trödel verhökert... Was muss mich das denn interessieren? Mich würde das überhaupt nicht stören. Auch dann nicht, wenn der Trödel nur eine geringfügige Einnahmequelle zusätzlich zum Hartz-4 wäre z.B. Meine Güte, denn Hartz-4 ist kein Spaß. Die Menschen, die am Existenzminimum leben haben es schwer genug. Da ist es doch schön, wenn jemand Spaß am Trödel hat und sich damit ein bisschen was dazu verdienen kann. Da würde ich mich niemals einmischen und darüber spekulieren, ob das ein angemeldetes Gewerbe ist oder sein sollte und ob das speziell durch den Vermieter genehmigt ist... Würde mir nicht einfallen sowas!

BeatiPacifici  04.08.2020, 17:16
@110101101

Du kannst dich sonst wie mit endlosen Litaneien versuchen rauszureden, das ganze nährt den Verdacht, dass es Dich selbst betrifft. Schreiben ja immer alle, dass es die "Bekannten" sind, wenn es peinlich wird.

110101101 
Fragesteller
 04.08.2020, 17:25
@BeatiPacifici

Dass so ein Vorwurf kommt war mir schon von Anfang an klar. Richtig ist er trotzdem nicht. Und selbst wenn ich selbst betroffen wäre, dann ist hier auch nichts peinlich. Ich beschreibe überdeutlich und ganz klar verständlich Sachverhalte. Um Missverständnisse und dummes Geschreibsel zu vermeiden schreibe ich nur rein vorsorglich ein wenig mehr zu den Themen, damit alles klar ist und sich Kommentare wie diese gar nicht erst aufdrängen.

Ich muss mich hier für gar nichts "rausreden". Das ist ein billiger Spruch. Einfach unzutreffend. Ich schreibe einfach was Fakt ist. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich stehe immer zu dem, was ich tue und ich kann mit einem breiten Lachen im Gesicht davon berichten, dass ich noch nie irgendeinen Rechtsstreit mit Vermietern verloren habe, wenn mal einer aufgetreten ist. Ich habe immer meine Miete bezahlt, pünktlich und vollständig und ich halte mich an alle mietvertraglichen Pflichten und tue darüber hinaus sogar freiwillig sehr viel mehr.

Daran ändern auch schwachsinnige Kommentare von Leuten nichts, die auf Zwang nur ihre beknackte Sicht auf die Dinge haben, weil sie sich selbst gern ins Rampenlicht stellen und den Skandal lieben und gerne über andere Menschen urteilen.

Übrigens: Ein sehr starkes Stück von Jemandem, der das "Peace-"Symbol als Profilbild verwendet.

Schreib' noch ein paar unqualifizierte Kommentare in der Art und dann melde ich deine Kommentare wegen Richtlinienverstößen.

aalbtraum, UserMod Light   04.08.2020, 17:28
@110101101

Das hier tendiert eher in Richtung Rechtssache. Moralisch mag das anders alles ganz anders aussehen.

Wenn es denn so ist, wie die anderen Kommentatoren schreiben und es sich tatsächlich um ein nicht angemeldetes Gewerbe handelt, ist das eine heikle Situation. Wenn rechtlich gegen das . . . Mobbing vorgegangen werden soll, sollte man halt nicht selbst Dreck am Stecken haben.

Ein ruhiges Gespräch mit allen Beteiligten ist keine Möglichkeit?

Die Person, die davon sprach, bereits andere Mieter hinausgemobbt zu haben. Ist die vielleicht unvorsichtig genug, um dieses Geständnis in Papierform niedergebracht zu haben?

110101101 
Fragesteller
 04.08.2020, 18:05
@aalbtraum, UserMod Light

Habe jetzt in einem anderen Kommentar genug geschrieben. Jetzt habe auch ich tatsächlich keine Lust mehr weiter darauf einzugehen. Denn auch meine Kräfte sind endlich. Ich persönlich bin aktuell nur als Vermittler um Konfliktlösung bemüht und ich sehe als aller erstes den Menschen im Mittelpunkt.

Aber dieser Scheissdreck, den hier viele schreiben, das ist einfach zum Kotzen... Völlig nachvollziehbar, warum auch in meiner Nachbarschaft vor Kurzem jemand versucht hat sein Leben zu beenden.

Diese ganzen kranken, aber uneinsichtigen Menschen, die so viel Hass in die Welt setzen, die machen einen einfach krank.

Deutschland wird immer abartiger und dreckiger... (rein menschlich gesehen). Sieht man eben auch hier auf gutefrage.net, was hier manche Leute abliefern und wie ernst die das alle zu meinen scheinen... Das sind ja keine Witze. Die Leute meinen das ernst. Dafür fehlt mir mitunter die Vorstellungskraft... Aber ok...

Name der Plattform haben wohl Viele nie verstanden, sondern benutzen es als Bühne für ihren abgrundtiefen Hass. Zum Beispiel gegen Andersdenkende und Menschen, die (aus welchen Gründen auch immer!) am Existenzminimum leben.

aalbtraum, UserMod Light   04.08.2020, 18:11
@110101101

Du hast doch explizit gefragt, ob das genehmigungspflichtig sein könnte. Die Leute hier, die vermutlich selten Anwälte sind, haben dir ihre beste Enschätzung gegeben. Dafür schreibst du teilweise ganz schön ruppig und teilweise mit Drohungen zurück. Spieglein, Spieglein an der Wand.

Dass hier kein Verständnis vorherrscht, für Leute, die am Existenzminium leben, kann ich nicht bestätigen. Wird garnicht erwähnt und ist für den rechtlichen Teil deiner Frage auch vollkommen irrelevant.

Wenn du Rechtsauskunft ohne Meinung willst, gehe zu einem Anwalt.

110101101 
Fragesteller
 04.08.2020, 18:16
@aalbtraum, UserMod Light

Dann kann ich dir gerne mal einige Beispiele zur Verfügung stellen. Gib' mir deine E-mail Adresse via PN und dann schicke ich dir gleich 20 Screenshots von Beispielen zum Unverständnis der Leute gegenüber denen, die am Existenzminimum leben.

Ich habe hier nur auf deplatzierte Angriffe reagiert. Sonst nichts. Wie soll ich sonst darauf reagieren, wenn der eine mir entgegen knallt "Du brauchst dich nicht mit deinen endlose Litaneien rausreden! Das bist bestimmt du!"... und der andere knallt mir entgegen "Mach den Schrotthandel zu, damit endlich Ruhe einkehrt für alle Betroffenen!"....

Solche Sachen wurden mir hier entgegen geknallt.

Und ich soll für sowas dankbar sein und diese "Antworten" als Antworten akzeptieren?

Da muss man aber ein ganz verrücktes masochistisches Schwein sein, um das zu tun.

Aber danke trotzdem. Ich habe gut gelacht. Und jetzt gehe ich raus.

aalbtraum, UserMod Light   04.08.2020, 18:23
@110101101

Kennst du den Spruch, wonach das Unrecht, das man durch einen anderen erfährt, kein Unrecht rechtfertigt, das man selbst ausübt?

Dem User Bitterkraut z.B. schreibst du üble Drohungen und eine gemeine Unterstellung. Derweil war die Antwort sehr sachlich.

Mir kommt es so vor, als wärst du mit den Antworten einfach nicht zufrieden. Warum es sich durchaus um ein Gewerbe handeln könnte, wurde mehrfach beschrieben.

Wenn du eh schon weißt, was du hören willst, dann frag doch nicht die Öffentlichkeit.

Jeder kann "Besuch" empfangen wie er will. Notfalls muss der Mieter nachweisen, nichts gewerbsmäßig zu handeln.

110101101 
Fragesteller
 04.08.2020, 16:59

Wie soll man das nachweisen?

Soll der Mieter zum Amtsgericht gehen und sagen "Jo, hallo, gebt mir bitte schriftlich, dass ich kein Gewerbe angemeldet habe und auch kein Gewerbe innerhalb meiner Wohnung ausübe".?

Bitterkraut  04.08.2020, 17:03
@110101101

er übt aber ein Gewerbe aus.

MarSusMar  04.08.2020, 17:05
@Bitterkraut

Nie im leben ist das ein Gewerbe.

Bitterkraut  04.08.2020, 17:07
@MarSusMar

Natürlich ist es das. Woher hat er denn das ganze Zeug, an dem er 150 Euro jeden Monat verdient?

Ich glaub, du weißt nicht, was ein Gewerbe ist.

110101101 
Fragesteller
 04.08.2020, 17:14
@Bitterkraut

Ich habe nie geschrieben, dass er 150 Euro jeden Monat verdient. Ich habe geschrieben, dass er "Monatlich sicher nicht mehr als 150 Euro, im Regefall gewiss nicht mal 50 Euro" verdient!

Kannst du nicht lesen?

Und woher er das Zeug hat spielt eigentlich auch keine besonders große Rolle. Das kann vom Himmel gefallen sein oder selbst gebastelt. Das ist gar nicht die Frage.

Aber extra für dich beantworte ich diese Nachfrage trotzdem: Das "Zeug" kommt aus Haushaltsauflösungen, von Menschen, die das verschenkt haben und froh sind, dass es weg ist.

BeatiPacifici  04.08.2020, 17:17
@110101101

Dass kein Gewerbe besteht, lässt sich nachweisen. Und jetzt heul nicht weiter herum, sondern akzeptiere einfach mal unsere Antworten. Wer ständig einkauft und verkauft, der handelt gewerblich, ob es angemeldet ist oder nicht. Dann zweckentfremdet er den Wohnraum und verstößt noch gegen die Gewerbeordnung und das Steuerrecht, kann echt teuer werden. Wer es schlau anstellt, der verschickt seinen Schrott mit DHL, da gibts dann gar keinen Personenverkehr.

110101101 
Fragesteller
 04.08.2020, 18:10
@BeatiPacifici

Ich heule nicht rum. Ich reagiere nur. Diese unglaublich abgedroschenen Sprüche.... Wenn Leute wie du sowas mal unterlassen könnten.. Das wäre schön.

Was glaubst du ist das hier? Hast du schon mal was von Meinungsfreiheit gehört?

Denkst du, nur weil du es willst, krieche ich euch jetzt in den Hintern und bete euch brav nach?

Und was fällt dir eigentlich ein zu suggerieren, dass du hier für alle Anderen sprechen könntest? "akzeptiere einfach mal unsere Antworten". Abgesehen davon, dass ich einen Teil mancher Antworten bereits akzeptiert habe, antwortest du nur aus deiner Sicht.

Kapierst du das?

Du brauchst nicht so zu tun, als könntest du für Andere stellvertretend gegen mich schreiben. Wenn du gegen mich schreibst, dann schreibst du allein gegen mich. Ohne "unsere" und ohne "wir"-Formulierungen.

Ist das jetzt klar? Geht das in deinen Schädel rein?

Ja. Prima. Klasse. Finde ich total cool von dir.

Und weil du immer noch so ein tolles Friedenssymbol im Profilbild hast, zünde dir doch gleich eine Friedenspfeife mit illegalen Substanzen an und geh' offline. Dann nervst du jedenfalls nicht mehr mit deinen "Antworten", die keine sind außer hirnlose Provokationen und falsche Unterstellungen.

Warum stellst Du eigentlich so ausführlich eine Frage, für die Du doch längst selbst die Antworten gibst. Du schreibst, dass die Abmahnung ungerechtfertigt ist, aber letztendlich würde darüber wohl ein Gericht entscheiden.

Aber ganz konkret zu Deinen Fragen:

Was würde ich (als Mieter) tun, wie würde ich auf die Abmahnung reagieren:

Da ich mir sicher bin, nichts Verwerfliches zu tun, würde ich die Abmahnung einfach zur Seite legen und abwarten was kommt.

Kommt dann als nächstes die fristlose Kündigung würde ich mit meinen lange vorbereiteten Argumentationstexten zu einem Rechtsanwalt gehen und der Kündigung widersprechen.

Alternativ könnte man auch einfach in Ruhe den Zugang der Räumungsklage abwarten und dann zusammen mit dieser zu einem Rechtsanwalt gehen.

Dieser freut sich über ein hübsches neues Mandat und wird alles unternehmen, um vor Gericht die fristlose Kündigung und damit die Räumung abzuwehren.

Was dann das Gericht daraus macht, darauf hätte ich letztlich nicht al lzu viel Einfluss. Es zählen dann weniger die Meinung des Vermieters und der anderen Hausbewohner, als vielmehr das Gewicht der vortragenden Anwälte und die daraus letztlich zu bildende Meinung des Gerichts, das auch zu einer ganz anderen Meinung kommen könnte. Ausgang ziemlich ungewiss.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass sich das Gericht auf die Seite eines Vermieters stellt, der seine Wohnung nicht für gewerbliche Zwecke mit viel Kundenverkehr vermietet hat und das auch nicht dulden muss. Ob und wieviel dabei verdient wird, spielt dann weniger eine Rolle, als der durch die laufenden Verkaufsangebote von Trödel ausgelöste "Publikumsverkehr" und die dadurch bedingten und sicher durch viele Zeugen belegten Störungen.

Bei der Einschätzung, ob es sich um ein Gewerbe handelt, geht das Gericht dann sicher weniger davon aus, wieviel damit verdient wird, ob das Gewerbe angemeldet ist oder nicht und ob die erzielten Einkünfte versteuert werden.

Wenn er das regelmäßig und mit der Absicht, Gewinne zu erzielen (der eigene, private Trödel reicht ja wohl nicht für Jahre, also handelt es sich um An- und Verkauf), ist es ein Gewerbe und er macht sich seit längerem strafbar, wenn/weil er es nicht angemeldet hat. Dabei spielt es keine Rolle, an wen er verkauft. die Höhe des Gewinns auch nicht.

Und selbstverständlich kann der Vermieter das verbieten und abmahnen. Der Händler kann froh sein, wenn der Vermieter ihn nicht anzeigt.

Wovon lebt der Mensch denn?

110101101 
Fragesteller
 04.08.2020, 17:51

Was geht dich das an wovon der Mensch lebt?

Hast du dein Gewerbe angemeldet?

Wenn nicht, ich finde bestimmt ganz schnell das passende Amt, wo du das nachholen kannst.

Du hast bestimmt auch schon mal was vertickt.

Du widersprichst dir einmal. Entweder wickelt er das Geschäft in der Wohnung ab oder er lässt niemanden sein Haus. Das ist jetzt nicht so relevant.

Nur sind das Peanuts,

Dann wären wir Gewerbetreibende als wir auf 720 m² einen Flohmarkt gemacht haben, das gab schlussendlich ne 5 stellige Summe. Nur haben wir ein Grundstück das stört sowas niemanden.

Jetzt habt ihr zwei Probleme, mit dem Vermieter kann der Mieterbund eingreifen, aber Probleme in der Hausgemeinschaft sind schwieriger. Da hilft nur reden, aber das dürfte schon mehr als schwierig sein.

Bitterkraut  04.08.2020, 17:10

Wenn du einmalig oder auch mehrmals auf einem Flohmarkt Sachen aus deinem privaten Besitz verkaufst, für die du mal mehr Geld gezahlt hast, als du dafür bekommst, ist es kein Gewerbe. Aber wenn du das regelmäßig machst über Jahre, Monat für Monat - wie kommt denn der viele Trödel in die Wohnung? Seit über 20 Jahren?

Weder der Verkaufsort, noch die Flächengröße, noch der Umsatz sind maßgeblich. entscheidend ist: Regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen. Das ist ein Gewerbe.

MarSusMar  04.08.2020, 21:22
@Bitterkraut

Tja wenn du jemanden hast, der Jahrzehntelang auf dem LKW des Städtischen Abfallamtes saß und nach der Wende, Zweimal im Jahr durch die Welt fliegt. Das Sammelt.

Oder nur ersteres und ein Flohmarkt Besucher beginnt irgendwann alles zu verkaufen, was er gekauft hat. OHNE die Absicht gewinnen zu zielen, Den EK ist dafür kaum geeignet. Da fehlt nämlich das mehr bekommen als man bezahlt hat.....

Und bei uns

Ein Haus auf dem Stand des Baujahres 56 muss Saniert werden also alles raus.

Und das ganz mit Grundstück da kann man nur froh sein, wenn das Zweite GS daneben Groß genug ist Deko Haushalt Möbel Baumarkt mit Maschinen Elektromaterial Be und Abwasserteilen. Nen Riesiger Schrotthaufen.

110101101 
Fragesteller
 04.08.2020, 17:44

Moment.. Ich (!) habe kein Problem.

Der Mieter hat höchstens ein Problem. Und ich widerspreche mir auch nirgendwo. Ich habe ausgeführt: Ja, es wird ein Teil (!) vom Trödel verkauft. In der Wohnung. Korrekt. Aber (!!!!!) nur an Freunde und Bekannte. Ansonsten wird der Trödel auf dem Trödelmarkt außerhalb verkauft.

Und ja. Es sind in der Tat "Peanuts". Deswegen beschrieb' ich das ja extra ausführlich. Und trotzdem (!), obwohl alles extra einfach geschrieben wurde, hat der Nutzer oder die Nutzerin "Bitterkraut" mich falsch zitiert und geschrieben, dass "er" jeden Monat 150 Euro verdient. Das ist eine Falschaussage. Verbunden mit der Frage, wo das "Zeug" denn her komme.

Ganz einfach: Das "Zeug" kommt aus Haushaltsauflösungen!

Es ist ein Kommen und Gehen der "Waren"... Der eine käuft mal hier dies, der andere mal das. Mal hier, mal dort. Mal so, mal so.

Da gibt es keine exakte Konstanz. Manchmal ist auch wochenlang gar nichts los. In manchen Monaten liegt der Gewinn vielleicht auch nur bei 20 Euro oder sogar bei 0 Euro.

150 Euro ist meinerseits bloß ein grober Höchstwert, den man mal in den besten Monaten mit viel Glück annehmen kann.

Der Mieter verkäuft keine seltenen Porzellanfiguren oder Teller mit Goldrand oder Uhren aus der Kaiserzeit... Da muss man auch mal ein bisschen auf den Boden der Tatsachen zurück kommen. Der Mieter verkloppt Cent-Artikel und gebrauchte Schuhe, gebrauchte Gardinen, gebrauchte Körbchen und Baumarkt-Küchenbilder - für 1 bis 2 €. So in die Richtung geht das...

MarSusMar  04.08.2020, 21:29
@110101101

OK hab den Satz falsch gelesen... Sorry. Der Rest ist klar darüber brauchen wir nicht weiter zu diskutieren. Es ist ja eh angenommen.