Abmahnung wegen Ruhestörung, ich bin sprachlos?!?!

13 Antworten

es muss dir nachgewiesen werden, dass du der Ruhestörer bist. Das gilt für die Nachbarin einerseits und insbesondere auch für deinen Vermieter andererseits, wenn er damit erfolgreich eine Kündigung begründen wollte.

Wenn du dann der Kündigung widersprichst und einfach nicht ausziehst, dann muss er eine Räumungsklage erheben und steht in der Beweislast. Sollte die Wohnung tatsächlich ungewöhnlich hellhörig sein, z. B. wenn Baumängel vorliegen, dannn geht für ihn der Schuss erst recht nach hinten los.

Solche Lärmgutachten durch Sachverständige können teuer werden. Es bietet dir Sicherheit, wenn du für diese Wohnung dann eine Rechtsschutzversicherung hast.

Ich würde den Vermieter freundlich anschreiben, die Abmahnung zurückweisen und darum bitten, doch genaue Tage und Uhrzeiten und die Art der Ruhestörung mitzuteilen. Erst mal gar nicht, dass du nicht da warst....

Ruhestörung muss eigentlich belegt werden, am besten mit einem Lärmprotokoll und so lange da keines vorliegt (was ja andere Mieter vielleicht auch nicht wissen) kann man dir gar nichts, schon überhaupt nicht kündigen.

Solche Vermieter hätte ich mir früher gewünscht ...

Wenn Du verreist warst und Deine Wohnung nicht in dieser Zeit untervermietet hast, und wenn die angebliche Ruhestörung aus dieser Zeit stammt, hast Du erst einmal nichts zu befürchten. Manchmal ist es nicht leicht, die Quelle einer Ruhestörung festzustellen, besonders bei tiefen Frequenzen. Sage der Nachbarin und der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter, dass Du nicht zuhause warst und das auch beweisen kannst.

Rede mal mit denen. Wenn es absolut nichts bringt würde ich mit dem Mieterschutzbund reden, was man da machen kann. Zur Not auch zum Anwalt für Mietrecht, wenn sie dir wirklich kündigen wollen.

Du kannst doch nachweisen, dass Du gar nicht da warst. Rufe beim Vermieter an und erhebe Einspruch gegen die Abmahnung.Wenn das nichts nützt: Rechtsanwalt.