Dreimaliger Verstoß gegen Hausordnung
Darf man als Vermieter/Hausverwalter, nach der dritten Abmahnung, den Mieter fristlos Kündigen
5 Antworten
Kommt drauf an, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist. Wenn der Grund die Nichteinhaltung der HO sein sollte, gewiss nicht. Zu prüfen ist auch, ob die HO in dem betreffenden Punkt wirksam vereinbart ist. Also: Ich sehe in diesem Konflikt keine Berechtigung zur Kündigung. Es gibt natürlich auch Ausnahmen. Stell mal die Begründung hier ein, dann sehen wir weiter.
ja, darf man
Kommt drauf an.
3 mal unpünktlich die Kehrwoche gemacht - wohl kaum 3 mal Feuer im Keller legen _ klar
Da man bereits 3 abgemahnt hat - ist da whl kein wichtiger Grund. Sonst hätte man die Frage beim ersten mal gestellt.
Übrigens kann nur der Vermieter kündigen, der Hausverwalter nur mit Vollmacht
kommt drauf an...um was es geht !!! Die Abmahnungen müssen schriftlich erfolgt sein...!!!
Das Zusammenwohnen bedarf nun mal einer gewissen Ordnung, da kann nicht jeder machen was er will.