Wird der Vermieter informiert wenn sich der Mieter beim Bürgeramt an- bzw. Ummeldet?

2 Antworten

Nein.

Du musst innerhalb von 2 Wochen ab An-/Ummeldung eine Kopie dieser an deinen Vermieter senden oder aushändigen.

Ich selber? Macht das nicht das Bürgeramt?

@naginagi

Ja du selber.

der neue Mieter kann sich nur mit dem Ding: Wohnungsgeberbestätigung bei der Stadt anmelden - damit weiss dieser bereits Bescheid. Er bekommt keine zusätzliche Information