Wie schreibe ich (als Zeuge) einen Brief an den Anwalt was wirklich passierte?
Hallo
Mir wurde gesagt, dass ich einen Brief an einen Anwalt schreiben soll, weil ich die einzige Zeugin war. Es ist folgendes passiert. Als ich Nachts der Polizei das Auto beschrieb, fuhr es an uns vorbei. Die Polizisten fragten mich, ob das das beschriebene Auto sei. Ich habe zugestimmt. Daruf hin stiegen sie ganz schnell in das Polizeiauto und fuhren dem Auto nach. Jetzt wird alles mit Anwälten geklärt, wann der Fahrer sein Führerschein wieder bekommt. Die Polizisten schrieben aber dem Anwalt, dass der Fahrer Fahrerflucht begannen hat. War es denn so? Er wurde ja nicht angehalten. Im Brief von der Polizei steht, dass sie "Handzeichen" gemacht hätten, um ihn zum stehen zu bringen, jedoch war es nicht so! Ich habe es gesehen. Im Brief stand, dass die Polizisten noch andere Polizisten allamierten um den Fahrer zu verfolgen. (Wie es wirklich war) Die Polizisten fuhren hinter dem Auto her und der Fahrer hat an der nächsten Straße gehalten und es wurde keiner "gejagt" wie es im Brief stand. Da ich leider die einzige Zeugin war, muss ich einen Brief an den Anwalt schreiben. Der Brief wird zusammen mit anderen Papieren zum Anwalt geschickt. Nun die Fragen Wie soll der Brief aussehen? Was soll ich schreiben? Was soll ich für eine Überschrift verwenden? Schreibe ich in der Vergangenheit? Wie lang muss er sein? Habt ihr sowas schon mal gemacht? Danke!
6 Antworten
Wer sagt Dir, daß Du diesen Brief an den Anwalt schreiben sollst. Ich würde das nicht tun. Du bist Zeugin der Polizei, also soll die sich mit dem Anwalt rum ärgern. Ich würde nichts schreiben. Nachher legen sie den Inhalt des Briefes noch gegen dich aus.
Die Frage ist zwar schon etwas älter, aber wenn Du Dich aus eigenem Antrieb mit dem Anwalt in Verbindung setzen willst, ruf doch einfach in der Kanzlei an. Vielleicht sagt er Dir ja,dass Deine Hilfe gar nicht beötigt wird. Oder er sagt Dir, was Du wann wie aufschreiben sollst.
als überschrift die tagebuchnummer der polizei, falls du die hast, ansonsten unfallhergang am (datum) .... und dann einfach, sachlich, emotionsfrei den hergang schildern .... punkt für punkt ... in zeitlicher reihenfolge ... zeitform und länge sind unerheblich, es interessiert nur der sachverhalt und die sachliche darstellung .... ob im hintergrund die sonne blutrot unterging bspw. interessiert niemanden ;o)
Mach am Besten einen formlichen Brief mit Anschrift und am Besten mit der Nummer der Akte, wenn du die hast. Als Überschrift kannst du einfach "Aussage zum Tathergang" schreiben und den Text schreibst du genauso, wie du ihn hier geschrieben hast.
du schreibst den verlauf deiner beobachtungen, ohne wertung.(vergangenheitsform)
das was die polizei beschreibt, ist nicht deine sache. darauf würde ich nicht eingehen
ich würde sagen einen ganz formalen brief mit sehr geehrter und allen förmlich höflichen floskeln in gutem deutsch zu verfassen. anwälte sind ja auch menschen. :D
für die situation ist wohl vergangenheit am besten.
für die situation ist wohl vergangenheit am besten.
Ich schreibe diesen Brief, weil die Polizei Sachen dazuerfindet und das finde ich nicht gut. Der Fahrer wurde genug bestraft und soll nicht wegen "erfundenen Sachen" der Polizei noch mehr bestraft werden. Also habe ich schon meine Gründe.