Bekomme ich die Daten eines Unfallverursachers nachdem er von der Polizei ermittelt wurde um die Ansprüche bei der Versicherung geltend machen zu können?

4 Antworten

Wenn die Ermittlungen erfolgreich verlaufen bekommst Du natürlich Bescheid und kannst dann direkt an die Versicherung des Unfallverursachers deine Ansprüche geltend machen.

Die Ermittlungen müssen natürlich den Verursacher ausfindig machen, ein Beschuldigter ist nicht gleich der tatsächliche Verursacher, sondern erstmal nur Beschuldigter bis seine Schuld in einem Verfahren bewiesen ist.

Super, das wollte ich hören, danke! 

*stöhn*

Nein, bekommst Du nicht.

Du rufst beim Zentralruf der Autoversicherer an, gibst das KFZ-Kennzeichen an und die geben die Versicherung des Gegners.

https://www.gdv-dl.de/dienstleistungen/zentralruf-der-autoversicherer/

Was genau soll das „stöhn“? 

Wie gesagt..... ich habe nicht das vollständige Kennzeichen und so wie mir das erklärt wurde, bekomm ich das auch nicht von der Polizei???

Ich würde bei der Polizei die Daten des Verursachers erfragen, wenn Du gegen den Verursacher gerechtfertigte Forderung an dessen Versicherung hast, da Du am Unfall schuldlos bist.

Die Polizei wird dir Namen und Anschrift des Unfallgegners mitteilen. Ansonsten könntest du den Schaden ja gar nicht regulieren.