Wie schnell darf man auf einer Autobahn fahren?

11 Antworten

Nein, es gibt auf deutschen Autobahnen keine Geschwindigkeitsbeschränkung, außer wenn sie durch Schilder angezeigt wird. Grundsätzlich gilt aber, daß die Geschwindigkeit den Fahrbahn-, Witterungs- und Verkehrsverhältnissen angepasst sein muss. Bei Glätte, Regen oder Nebel mit z.B. 200 km/h über die "Piste zu brettern" ist nicht nur unangepasst, sondern auch noch für den Fahrer und die anderen Verkehrsteilnehmer gefährlich.

noch kurz was, wo Dein Freund das mit den 250 km/h vielleicht aufgeschnappt hat. Viele deutsche Hersteller haben vor vielen Jahren mal in einer freiwilligen Selbstbeschränkung beschlossen, ihre Fahrzeuge bei 250 km/h abzuregeln. Das wurde deswegen gemacht, daß eben unter den Herstellern kein Wettrüsten um die Endgeschwindigkeit ausbricht, sondern sich die Hersteller auf andere Dinge konzentrieren können, da es ohnehin nicht so oft vorkommt, daß man eine längere Strecke einigermaßen gefahrlos mit über 250 km/h fahren kann - und für kurze Teilstücke, so dachte man eben, sind auch die Kosten zu hoch, die dann für andere Fahrwerke, Bremsen etc. und deren Entwicklung ausgegeben werden müßten. Man war auch der Ansicht, der Kunde würde das wohl nicht zahlen wollen. Dies ist grundsätzlich bis heute so geblieben, allerdingst, da eben doch viele Kunden bereit sind, für eine höhere Geschwindigkeit eben mehr auszugeben, bieten inzwischen viele Hersteller gegen Aufpreis bei den stärksten Modellen eine höhere Abriegelung an. Audi z. B. bei 280 km/h, Mercedes und BMW bei 300 km/h. Porsche und andere Sportwagenhersteller haben bei dieser Vereinbarung ohnehin nie mitgemacht - diese Fahrzeuge sind immer "offen". Aber noch mal zum Thema: auch wenn viele Fahrzeuge bei 250 km/h abgeregelt sind, darfst Du trotzdem - eben passende Verkehrs- und Witterungsverhältnisse vorausgesetzt - schneller fahren.

Ungefähr 130

allocigar78  04.10.2010, 19:41

auch wenn Du es noch 10x postest, ist es verkehrt!

Die grundlegende Vorschrift für die Geschwindigkeit findet man in § 3 Abs. 1 der StVO:

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§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

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Die Geschwindigkeit, mit der höchstens gefahren werden darf, richtet sich also vorrangig nach nach den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen und erst in zweiter Linie nach den gesetzlich verordneten oder örtlich angeordneten Höchstgeschwindigkeiten § 3 Abs. 3 und 4 StVO), welche auch unter günstigsten Bedingungen nicht überschritten werden dürfen.

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Auf Autobahnen und autobahnänhlichen Straßen gelten außerorts besondere zulässige Höchstgeschwindigkeiten.

Zunächst findet man in § 3 Abs. 3:

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(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1.(...)

2.außerhalb geschlossener Ortschaften

(...)

c.für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

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Auf Autobahnen und ähnlichen Straßen gilt also insbesondere für Pkw die sonst für diese geltende Beschränkung auf 100 km/h nicht.

Da auch der § 18 StVO ("Autobahnen und Kraftfahrstraßen") für Pkw keine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit verordnet, gibt es für Pkw keine solche Beschränkung. Man darf also grundsätzlich so schnell fahren, wie man will.

Dabei ist allerdings der ganz oben zitierte § 3 Abs. 1 StVO zu beachten.

hallo striker

hier mal kurz zusammengefasst, was auf deutschen autobahnen gilt:

Grundsätzlich ist nach der straßenverkehrsordnung (StVO) wie bereits durch JotEs sehr schön eingefügt ist für autobahnen kein geschwindigkeitslimit. Du darfst also so schnell fahren, wie deine kiste fährt.

Das einzige, was gilt ist eine richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Versicherungen geben da sehr gerne teilschuld, wenn es zu unfällen auf der autobahn kommt, du zwar grundsätzlich nicht der verursacher bist, aber über 130 km/h gefahren bist.

Zudem gibt es bei unfällen noch den punkt der geschwindigkeit, dass du "mit nicht angepasster geschwindigkeit" unterwegs warst. Dies kann einmal durch die witterung sein (regen, schnee) oder durch die örtlichen straßenverhätnisse (schlechte fahrbahn, unübersichtlich). Wenn du daraus resultierend einen unfall verursachst, auch wenn du noch unter der gegebenen geschwindigkeitsbegrenzung unterwegs warst bist du dran.