Schilder auf der Autobahn

7 Antworten

Deine erste Logik war richtig. Von 20-6 uhr existieren die 120er Schilder quasi nicht. Insofern gilt 100 km/h. Nur eben von 6-20 Uhr 120. Auch wenn es sehr unlogisch ist, entgegen weit verbreitetem Irrtum, heben Autobahnauffahren Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht auf! Allerdings sind die Behörden angehalten nach kurzer Zeit ein erneutes Schild aufzustellen. Geschieht das nicht und Du bist ortsunkundig und fährst auf einer Auffahrt auf, nach der kein Schild kommt, und es gibt auch sonst keine Anzeichen, dass da gerade 100 oder 120 gilt, kann man Dir bei einer Radarkontrolle natürlich nichts - wenn die Dir aber nachweisen, dass Du es hättest wissen müssen, dass die 100 oder 120 noch gültig ist, dann bist Du leider trotzdem dran. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird nur durch Verkehrszeichen 278 oder 282 aufgehoben, oder wenn die Begrenzung von vorn herein begrenzt war: z. B. auf einem 60er Schild steht ein Zusatzschild "Baustelle" - wenn dann die Baustelle eindeutig zu ende ist, ist es aufgehoben. Oder: auf einem 100er Schild steht ein Zusatzschild "2 km" mit den Pfeilen rechts und links der "2 km" - also das Schild, das ansagt, die Begrezung gilt für 2 km - dann darfst Du nach 2 km auch wieder Gas geben, ohne dass es speziell aufgehoben wurde (gilt aber nicht, wenn zwischenzeitlich wieder ein Schild ohne Zusatzschild gestandnen war!)

Ich muss da mal zurückfragen. Ich war bisher nämlich der Meinung, dass das Schild 330 und 331 die Geschwindigkeitsbegrenzung ebenfalls aufheben.

Und die zweite Logik? Ich "überfahre" vor 20 Uhr das erste 120er Schild. Dann darf ich bis zum Ende mit 120 unterwegs sein?

@mbraun

Die Zeichen 330 und 331 heben eine angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung nicht automatisch auf. Allerdings darf ab Zeichen 330 (Autobahn) auch innerorts schneller als 50 km/h gefahren werden.

@mbraun

das Schild 330.1 bzw. 331.1 steht an der Autobahn/Kraftfahrtstraßenauffahrt. Natürlich gilt dann nicht mehr das Limit, das Du vorher auf der Bundesstraße oder innerorts hattest. Du befindest Dich ja jetzt auf der Autobahn/Kraftfahrtstraße und da gilt das Limit (oder eben keines) das auf der Straße auf die Du eben gerade auffährst gilt! (das ist ja bei anderen Straßen genauso - wenn Du auf eine andere Straße einbiegst, musst Du Dich an das halten, was auf dieser Straße, auf die Du einbiegst, gilt.

Mit Deiner "zweiten Logik": streng genommen müsstest Du dann ab 20:00 Uhr trotzdem auf 100 km/h runterbremsen. Aber gehe mal nicht davon aus, dass die in der Minute, in der Du zwischen zwei Schildern bist, gerade anfangen, zu blitzen - da werden die schon ein paar Minuten Toleranz einhalten - aber in wie weit die Toleranz rechtlich eingehalten werden muss, ist oft von Bundesland zu Bundesland verschieden und entzieht sich meiner Kenntnis.

Allocigars Antwort ist "leider" wahr...^^

Ortskundige könnten, bezüglich der BAB-Auffahrt ohne folgendes Schild, nur dann davon kommen, wenn das Tempolimit entweder sehr neu ist bzw. nur temporär gilt/galt.

Wenn nach einer Autobahnauffahrt keine Geschwindigkeitsbegrenzung kommt, darfst du "unbegrenzt" fahren. Das "unbegrenzt" gilt in Deutschland nur theoretisch da man immer in der Lage sein muss sein Fahrzeug zu kontrollieren. Baut man einen Unfall weil man zu schnell war, ist man trotzdem wegen Fahrlässigkeit/Vorsatz dran wenn andere zu Schaden kommen.

Ist ganz logisch weil du behaupten kannst dass du da aufgefahren bist . Woher solltest du dann wissen was vorher für Schilder kamen?

Steht das 100er vor der Auffahrt und dahinter das 120er (6-20 Uhr) darfst du um 21 Uhr "unbegrenzt" fahren.

@Bujin

auch wenn es noch so logisch klingt - falsch ist es leider trotzdem (siehe meine Antwort)

das vergiss mal ganz schnell! Autobahnauffahrten heben lt. StVO die Geschwindigkeitsbegrenzung leider nicht auf - auch wenn es logisch wäre (siehe meine Antwort!)

wenn dazwischen Auffahrten waren und die 100 nicht wieder angezeigt wurden, kannst du ab 20 Uhr wieder ohne Limit fahren, und um 19.59 Uhr wird dich auch eh keiner mehr kontrollieren

Soviel ich weiss muss eine Geschwindigkeitsbegrenzung nach einer Auffahrt wiederholt werden. Wenn nach der ersten Auffahrt also nur noch 120 mit der Einschränkung 6-20 Uhr steht, dann gilt außerhalb dieser Zeit dort keine Begrenzung.

Jedes nachfolgende Schild hebt das vorhergehende auf. Da die 120 aber nachts nicht gelten gilt von 20-6 Uhr Tempo 100, sonst Tempo 120.