Wie lasse ich eine Sicherungshypothek eintragen?
Mir liegt eine vollstreckbare Ausfertigung eines Gerichtsbeschlusses vor, nun möchte ich das als Sicherungshypothek auf das Eigentum des Schuldners eintragen lassen. Was müsste ich tun und kennt jemand die eventuellen Kosten, die auf mich zu kommen? Die Kosten richten sich sicher nach der Höhe der Sicherungshypothek.
3 Antworten
Wende dich mal freundlich an den zuständigen Grundbuchrechtspfleger, wenn dir Grunbuchbezirk und Blatt des Schuldners bekannt sind. Es sollte eigentlich möglich sein, dass du dein Eintragungswunsch dort mit dem Beschluss zu Protokoll gibst. Hat der Schuldner mehrere Grundstücke musst du halt darauf achten, dass du dir etwas aussuchst, was dem Wert deines Anspruches entspricht und evtl noch nicht zu viele Gläubiger vor dir stehen.
Kosten kann ich dir nicht sagen. Ich nehme an es ist die Gebühr nach 14121 GNoKG. Die Höhe kannst du dann unter Anlage 2 Tabelle B GNotKG unter dem Wert deiner Hypothek ablesen. Unter absolutem Vorbehalt.
Du kannst einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Die Kosten gehen ebenfalls zu Lasten des Schuldners
Du schreibst doch, dass du eine vollstreckbare Ausfertigung hast. Die reicht
Kläre das mit einem Notar
Benötige ich für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss?