Was passiert mit Erlös aus Zwangsversteigerung?

2 Antworten

Ja, grundsätzlich bekommt der ehemalige Eigentümer den Übererlös.

Außer den T€ 100 hat die Bank aber bestimmt Zinsen eintragen lassen. Guck mal ins Grundbuch, das sind in der Regel 15 - 18%, die sie für rd. 3 Jahre geltend machen kann, also sind wir nicht mehr bei T€ 100, sondern bei rd. T€ 150.

Es kann auch sein, daß weitere Gläubiger, auch solche, die nicht im Grundbuch eingetragen sind, den Mehrerlös gepfändet haben, z. B. die Bank, wenn die Schulden höher sind als die eingetragenen T€ 100 zzgl Zinsen. Die Leutchen bekommen zunächst die gepfändete Summe. Möglich ist auch, daß der Schuldner insolvent ist. Dann geht das Geld an den Insolvenzverwalter, der es irgendwann an die Gläubiger verteilt.

Nach gültigem Recht MUSS jeder Mehrbetrag an den ehemaligen Besitzer des Gutes/der Güter ausgezahlt werden. Alles andere würde dem Tatbestand eines Diebstahls gleichkommen.