Ehefrau in Grundbuch eintragen

6 Antworten

Zunächst einmal benötigt Ihr auf jeden Fall einen Notar. Nur er darf bei uns in Deutschland Änderungen im Grundbuch veranlassen (Formvorschrift). Um die Kosten für ihn kommt Ihr also nicht herum. Ob hier Grunderwerbssteuer anfällt, bin ich mir zwar nicht sicher, glaube aber eher nein. Ferner entstehen weiterhin Kosten beim Grundbuchamt (Amtsgericht) für die Umschreibung selbst.

Außerdem solltet Ihr auf jeden Fall ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen.

Jenny3333 
Fragesteller
 07.03.2015, 08:15

Danke dir, das wissen wir ja. Nur die ungefähren kosten finden wir nicht raus. Das Haus hat einen Wert von 155.000€.

derhandkuss  07.03.2015, 08:18
@Jenny3333

Der Notar berechnet gemäß Gebührenordnung prozentual vom Verkehrswert. Leider kenne ich hier nicht (mehr) den genauen Spielraum, innerhalb der Notar sich bei seinen Gebühren bewegen kann.

Die Kosten beim Grundbuchamt hingegen sind nicht ganz so hoch. Ich denke mal, ein unterer dreistelliger Betrag.

Ist die Situation geklärt? ward ihr beim Notar, oder gibt es noch Antwortbedarf?

Guten Morgen,

ihr könnt mit Hilfe eines Notars das Testament erstellen und hinterlegen.

Der Notar ist auch verantwortlich für die Ein/Übertragung im Grundbuch.

Den Preisspiegel weiß ich leider nicht, da solltet ihr euch vorab informieren.

Liebe Grüße

Jenny3333 
Fragesteller
 07.03.2015, 08:14

Genau um den gehts ja, im Intenet steht was von 5/10 aber was das heisen soll keine ahnung. Preisbeispiel gibt nur für 10/10 usw. 

wendelstein1862  07.03.2015, 08:18
@Jenny3333

Ich würde das Sekretariat des Notars direkt anrufen, nicht dass dann eine böse Überraschung über die hohen Kosten entsteht. Als wir unser Haus gekauft haben, ist schon lange her, war die Summe ziemlich hoch, die der Notar veranschlagt hat. LG

Macht euch keine großen Gedanken - Das was ihr vorhabt geht auch wesentlich einfacher

Ich habe dir mal einen Link kopiert. Auf der Seite von wikipedia findest du alle Informationen sehr ausführlich und gut erklärt zum Nachlesen.

Links auf der Seite findest du auch eine Möglichkeit den Text auszudrucken.

Hier nun mal der Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_TestamentFür das was ihr vorhabt gibt es eine wesentlich einfachere Lösung.

Zweck des Berliner Testaments ist es sicherzustellen, dass dem überlebenden Ehepartner der Nachlass des verstorbenen Ehepartners alleine zufällMacht euch nicht so viele Gedanken, was ihr vorhabt geht alles auch wesentlich einfacher

Die Ideal-Lösung für euer Problem lautet: "Berliner Testament"

Zweck des Berliner Testaments ist es sicherzustellen, dass dem überlebenden Ehepartner der Nachlass des verstorbenen Ehepartners alleine zufäll.

Erst wenn der 2. Ehepartner verstorben ist, erben die restlichen Erben.

Das "Berliner Testament" bist einfach aber eindeutig und unmissverständlich.

Der Riesen-Große-Vorteil besteht darin, dass man sich wirklich alles andere sparen kann.

Erbschaften sind oft kompliziert und nicht selten würde sich der Erblasser im Grab umdrehen wenn er wüsste was sein Vermächtnis für Streitigkeiten vor Gerichten ausgelöst hat.

Einen Tipp habe ich aber noch für dich.

Das Geld für den Notar für die Grundbucheintragung könnt ihr eich sparen.

Aber die Kosten für die Beglaubigung des Testaments sind sicher gut investiertes Geld.

Wahrscheinlich reichtt es auch wenn ihr das Testament durch einen Rechtsanwalt auf Vollständigkeit prüfen lasst.

Viel zu oft kommt es vor, das kleine Formfehler dafür sorgen das Testamente nicht akzeptiert werden oder ungültig sind.

http://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/Berechnung/index.php

Das wird generell nur mittels Notar im Grundbuch geändert. Zudem müsste alles weitere mittels einem Testament, am Besten analog zum Erbrecht geregelt werden (auch notariell oder Rechtsanwalt Familienrecht/Erbrecht)

Die Kosten richten sich nach dem Wert der Immobilie. Oben im Link findest Du einen Rechner für solche Kosten zum Herunterladen.

Auch ein handschriftlich verfasstes Testament, worin man sich als Ehepaar gegenseitig als Alleinerben einsetzt, sowie ein Wohnrecht festschreiben kann muss rechtlich anerkannt werden. Dieses könnte in einem Bankschliessfach deponiert werden.