Vollstreckbare Teilausfertigung

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hy , hier versucht das JA/Beistandschaft den rückständigen KU einzutreiben.

Da muss ein Titel (wahrscheinlich Urteil) bestehen, aus dem gepfändet werden kann.

JA anschreiben genügt nicht. Wenn Du der Meinung bist keinen (oder weniger als im Titel steht) KU zahlen zu können musst Du entweder den Titel (das Schriftstück) bekommen oder eine Verzichtserklärung oder aber auf Abänderung klagen. Ansonsten besteht der Titel weiter, Schulden laufen auf.

Wegen Erfolgsaussichten: Arbeitslosigkeit ... Da musst Du Deine Bemühungen um Arbeit nachweisen. Musst !Jede! Arbeit annehmen. "Job der schlecht bezahlt wurde" ... Hier würde geprüft ob Du Deinen beruflichen Möglichkeiten entsprechend gearbeitet hast, bzw. "wenn nicht" die Gründe, ob Du das zu verantworten hast. Hier kann evtl. ein Nebenjob gefordert werden.

Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)

Der Anspruch durch das JA ist gerechtfertigt... Ich habe mit dem JA gesprochen und die haben mir erklärt, dass es sich "nur" darum handelt, dass das JA seine Asprüche geltend machen kann und nicht die KM. Die Rückzahlung wird also geregelt, kein Thema :-)

Mein Problem war nur, dass ich nicht wusste, was es mit dem Schreiben auf sich hat.

Hallo, dass Dein Sohn sich um keine Ausbildung bemüht, das kenne ich von meiner Tochter. Die lag lieber bis Mittag in den Kissen und machte auf Haustochter.Da bekommt man doch auch Schreiben von der Kindergeldkasse wegen Nachweis von Schul- oder sonstiger Ausbildung. Ich habe damals dem Amt mitgeteilt, dass sie nicht ausbildungswillig ist und das Kindergeld wurde nicht mehr gezahlt. Auch die Halbwaisenrente nicht mehr. Meine Tochter hat mich auf Unterhalt verklagt und hat verloren. Ich hätte ihr sogar ein Studium sonstwo bezahlt, wenn sie nur gewollt hätte. Sie wollte aber nicht. Vielleicht ist das hier in Hessen ja anders?! Bis sie 18 war, habe ich ihr den "Himmel auf Erden" bereitet. Sie hat es vorgezogen zu gammeln. Insofern würde ich erst einmal prüfen lassen, ob Unterhalt überhaupt gezahlt werden muss. Bei meinem Fall ging es so aus, dass ein Anhörungsgremium auch zu dem Schluss kan, dass meine Tochter gar keine Ausbildung wollte. Und ich musste überhaupt nichts zahlen. Heute hat sie natürlich einen Job und selbst Familie. Aber zu dem Zeitpunkt wollte sie einfach "rumhängen". Viel Glück. Gg

Naja...er besucht ja eine Schule. Nur, was das für eine ist, will er mir nicht verraten. Fakt ist: Er hat die 9.Klasse freiwillig wiederholt, was ich geduldet habe, damit er in die 10B der Hauptschule kommt für einen Realschulabschluss. Den zweiten Durchlauf der 9.Klasse hat er wohl nicht ausreichend genutzt, sodass er in die 10A kam und nach der 10ten die Schule mit dem Hauptschulabschluss verlassen hat. Ist also schonmal 1 Jahr, wo nix bei rum kam. Dann hat er eine Berufschule besucht, dessen Schuljahr Ende Juli 2011 endete. Schulabschluss? Keine Ahnung.... Ich bekam via Mail (!!!) im April (!!!) nur die Info, dass er die Schule weiter besuchen wird, da er keine Ausbildungsstelle gefunden hat. Daraufhin habe ich ihm 50 (!!!) Ausbildungsstellen ausgedruckt habe, die noch für dieses Jahr Azubis gesucht hatten. Keine Ahnung, ob er da überhaupt mal angerufen hat...seitdem fetze ich mich nur noch mit der Mutter und er versucht bei mir ein schlechtes Gewissen hervorzurufen. Die Mutter kassiert H4 und macht auch keine Anstalten sich ne Arbeit zu suchen. Und da hängt der Hase nämlich begraben. Sobald er ne Ausbildung anfängt, wird das auf den H4-Satz angerechnet und "Sie" bekommt weniger... Der Junge wird in nem halben Jahr 19!!! Aber hauptsache, wir fahren schön auf Rockkonzerte und Festivals. Woher die Kohle kommt, kann ich mir nicht erklären, denn von mir bekommt er seit Juli keinen Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit. Gut, die hat sich jetzt erledigt. Fang morgen nen neuen Job an, aber ob ich dann was zahlen muss ab Oktober, steht in den Sternen, denn ich hab nur nen Job über ne Zeitarbeitsfirma gefunden und werde nur ca. 950,00€ verdienen. Bin froh, überhaupt was gefunden zu haben, auch wenn der Job nicht gerade meinen Vorstellungen entspricht. Verdien 500€ Netto weniger, wie in meinem alten Job :-( Ich hätte den neuen Job auch am liebsten abgesagt und mir gedacht "Da kassier ich doch lieber 700€ ALG1", anstatt für nen HUngerlohn malochen zu gehen. Aber die letzten 3 Monate waren nicht gerade toll für mein Selbstwertgefühl.

Ich hoffe nur, er wird bald mal etwas schlauer

Entweder Du gehst mit diesem Schreiben zu Deinem Anwalt und lässt es Dir erklären oder ruf doch beim Familiengericht an und frag dort nach. Teile ihnen mit, dass Du den Inhalt nicht verstehen würdest. Oder Du gehst dort persönlich vorbei. Ich denke sie werden es Dir erklären können/müssen. So würde ich es machen.

Ich hab schon beim Gericht angerufen, aber die meinten, ich soll beim Jugendamt nachfragen...und die gehen nicht ans Telefon. Werd da wohl morgen mal vorbeigehen müssen :-( Ich weiss echt nicht, was das jetzt soll... Ich wurde ab dem 27.10.07 arbeitslos und hab das Jugendamt vorher schon angeschrieben, zumal ich auch nur 487,00€ ALG1 bekommen hatte damals. Die hatten dann versucht, den Unterhalt beim Arbeitsamt abzuzweigen, welche sich aber dagegen ausgesprochen haben. Dann kam Ende November 2007 ne Kontopfändung ins Haus, weil die beim AA abgewiesen wurden. Die haben mir nicht mal auf meine Schreiben geantwortet, direkt Kontopfändung. Ich hatte mich noch beschwert und erst, als ich beim Leiter des JA vorsprach, wurde die Pfändung "ruhend" gestellt. Was ja auch ein Witz war. Ich konnte ja nichts für meine Arbeitslosigkeit. Ab Februar 2008 hatte ich dann nen neuen Job und zahlte ab 03/2008 wieder. Ich hab sogar 2010 das Jugendamt einige Male angeschrieben, dass sie mir mal meine Rückstände detailiert auflisten. Das haben die bisher ignoriert, mir nur 1x die Höhe genannt, aber nicht, wann die angefallen sein sollen. Und jetzt kommen die direkt wieder übers Gericht. Hab jetzt 14 Tage Zeit...wobei Ausstellung des Briefes der 18.08. ist, ich den aber erst heute erhalten habe...hab also nur Zeit bis nächste Woche Mittwoch. Ganz toll :-(

@Helempolve

Vielleicht solltest Du Dich mal an die Vorgesetzten des Jugendamtes wenden, wenn Du jetzt auch nicht weiterkommst. Das wird dann wohl der Bürgermeister sein. Scheue es nicht. Der kann seinen Mitarbeitern mal auf die Finger schauen. Wenn Du den Brief heute erst erhalten hast, dann vermerke Dir das Datum auf dem Briefumschlag. Die 14 Tage gelten am Empfang des Briefes. Viel Glück und starke Nerven... Achso... vielleicht solltest Du Dir vorsorglich bei Deiner Bank ein P-Konto einrichten lassen. Dann kann von dort nicht so einfach/schnell gepfändet werden.

da musst du wohl auf Arbeitsuche gehen. Oder möchtest du, dass es deinem Kind schlecht geht????.

Wenn man keine Ahnung hat und nichts sinnvolles Beitragen will/kann/möchte, einfach mal die Tastatur ruhen lassen. Das ist nicht das Thema meiner Frage und meine Bemühungen einen Job zu finden tun hier nichts zur Sache...Du kannst mir glauben, dass ich auf Jobsuche bin. Und meinem Sohn geht es besser wie mir. Der ist 18, kassiert Hartz-4 und macht sich keine Mühen eine Ausbildung zu suchen und verweigert mir jede Auskunft. Bevor man keine Hintergründe kennt, Urteile bitte unterlassen. Danke

Geh mit diesem Schreiben zum RA wenn du arbeitslos bist bekommst du Prozesskostenhilfe, der RA veranlasst alles Weitere.