Urlaubstage für halben Arbeitsmonat berechnen/ Einzelhandel/ Urlaubsanspruch

3 Antworten

Es zählen leider nur die vollen Monate. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du an einem 1. oder 15. anfängst.

Der § 5 Abs 1 Bundesurlaubsgesetz (Teilurlaub) sagt dass Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses erworben wird. Ein Monat zählt da nicht nur vom 1. bis 30./31. eines Monats sondern auch z.B. vom 17. eines Monats bis 16. des Folgemonats. Für angebrochene Monate gibt es daher keinen Urlaubsanspruch.

Meist wird ein Teilurlaubstag auf einen ganzen Urlaubstag aufgerundet.