Wie lange dauert es....

5 Antworten

Die Antworten sind zum Teil etwas albern - bei einigen ist es wohl echter Galgenhumor.

Manchmal dauert das so lang, dass man es kaum glauben kann - das hängt wirklich vom Gericht und dem zuständigen Richter ab. Wir haben bei einem Zivilrechtsprozess am Berliner Landgericht nach dem Termin etwas über einen Monat auf den Eingang des Urteils gewartet (nachdem das Gericht zwei Monate nach Eingang der Klage einen Termin nach fünf weiteren Monaten angesetzt hatte).

Die Gerichte klagen über furchtbare mengenmäßige Überlastung.

Unsere Anwältin hat aber bei ihren Besuchen durchaus den Eindruck gemacht, dass die gestressten Justizbeamten gern mal in größeren Gruppen gemeinsam frühstücken und feiern... und das auch über längere Zeiträume.

Hinzu kommt, dass unsäglich viel Papier erstellt und mit Aktenwagen durch die Gerichtsgebäude gekarrt wird. Wenn etwas durch drei Hände geht, kann allein der Transport im Haus die Durchlaufzeit um über eine Woche erhöhen.

Viele Urteile sind echte Einzelanfertigungen - es wird relativ wenig auf Standardtexte zurückgegriffen, so dass die Gerichte etwa so effizient arbeiten wie private Firmen um 1950.

Fazit: es kann dauern... Anwälte haben Erfahrungswerte... aber auch die sind manchmal überrascht...

Gerichtspost läuft meistens über sogenannte "Postzustellungsurkunden". Das ist eine sichere Zustellungsart, die mit der Niederlegung bei der Polizeibehörde, dem Vermieter, dem Postamt, der "ordnungsgemäßen" Vertretung (Rechtsanwalt) bereits als rechtskräftig zugestellt gilt, ohne, daß der Empfänger die "Post" bereits erhalten oder gelesen haben muß. Die Niederlegung wird aber in der Regel durch Postzustellung persönlich, wie bei einem eigenhändigen Einschreibebrief durchgeführt. Das Protokoll der "Zustellung" bzw. Niederlegung wandert wieder zurück zum Gericht zu den Akten.

Also, wenn Du es genau wissen möchtest, frag beim Gericht oder Deiner "ordnungsgemäßen" Vertretung, dem bevollmächtigten Rechtsvertretung, sprich Rechtanwalt nach.

Es kann durchaus sein, daß das Urteil bereits als zugestellt gilt, ohne daß Du etwas davon erfährst.

Man kann also nicht behaupten," ich habe das Gerichtsurteil ja garnicht zugestellt bekommen, also brauche ich mich nicht weiter darum zu kümmern", weil es durch die Zustellungsmethode "Postzustellungsurkunde" wie oben schon gesagt, bereits als zugestellt gilt. Wie dieses, Post, die man garnicht gelesen hat, oder lesen will, deren Annahme vielleicht verweigert hat, trotzdem als zugestellt gelten zu lassen? Ja, irgendeine Methode gibt es da für den Rechtsstaat. Nämlich "Postzustellungsurkunde".

Übrigens, auch Du könntest jemandem so einen Brief zukommen lassen, nur geht das eben über's Gericht bzw. Rechtsanwalt. Gegen Gebühren versteht sich. Auch nur im Zusammenhang mit irgendwelchen rechtlichen Dingen von Belang. Zum Beispiel eine Kündigung etc.

Namaste nach dem das Urteil gesprochen wurde, muß das Urteil ja schriftlich begründet werden. Das dauert unterschiedlich lange. Jenachdem wie lang die Begründung ausfällt, wie überlastet das Gericht ist. Man hört es ja auch immer wieder im Fernsehn: wir müssen erstmal die schriftl. Begründung abwarten. Also ob das ganze jetzt 3Tage oder 3Monate dauert wird dir somit keiner beantworten können.

in Berlin so lange, bis es verjährt ist... :-)

So schnell wie das Gericht arbeitet.