Sauna auf der Terrasse einer Mietwohnung - Ist eine Genehemigung vom Vermieter nötig?

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Alles,was man von Außen sieht, muss abgeklärt werden. Die Sauna muss weg. Das hat nix mit Strom oder Bohrungen zu tun sondern nur mit dem optischen Gesamteindruck des Hauses. Dein Vermieter scheint wohl "not amused" über das plötzlich geänderte äußere Erscheinungsbild des Hauses...

Gehören die Wohnungen im Haus alle demselben Vermieter oder sind es verschiedene Eigentümer der Wohnungen?

Bei einer Eigentümergemeinschaft muss beschlossen werden, was hin darf und was nicht, da es sich im allgemeinen um Gemeinschaftseigentum handelt und dabei jeder Mitspracherecht hat. Wenn also alle sich einig wären, dass es ok ist, dann darf die Sauna bleiben. Es muss aber dennoch abgeklärt werden auf der Eigentümerversammlung. Sichtschutz und Markise sind vielleicht über Sonderregelungen davon ausgenommen; also es wurde schon irgendwann beschlossen, dass die genehmigt sind.

Wenn es nur einen Hauseigentümer gibt kann er eben allein entscheiden, was er toleriert bzw. genehmigt und was nicht.

In der Wohnung stört die Sauna keinen, weil es eben keiner sieht. Würd sie rein holen, ist im Moment eh zu warm, um die zu nutzen.

Wer soll Dir da helfen, der Vermieter hat völlig recht?

Da wirst du kein Recht bekommen aber ich habe dir einen kleinen Tipp der dir eventuell weiterhelfen kann mach einfach eine Sichtschutzwand davor und schon ist sie von unten nicht mehr sichtbar. Denn Sichtschutzwände darf man aufstellen da kann auch der Vermieter nichts machen aber eine Sauna muss er nicht dulden.

immer unklug erst was zu machen und dann zu fragen..

jetzt sind kosten geflossen und arbeit und nun verbeisst du dich im rechte-dschungel.. bauliche veränderungen am grundstück/haus sind genehmigungspflichtig, das kann in einigen fällen schon eine holzhütte für kinder sein..

stell deine frage nochmal im juraforum da sind fachleute, die das thema spezieller beantworten können, oder ergoogle dir selbst entsprechende urteile.