Sauna auf der Terrasse einer Mietwohnung - Ist eine Genehemigung vom Vermieter nötig?
Ich habe mir auf meiner 10 Meter langen Terrasse eine kleine neue Sitzsauna aus Holz BxT 120x120 cm aufgebaut . Der Ofen läuft sogar auf nur 230 Volt mittels üblichen Stecker, eine Steckdose ist auf der Terasse vorhanden. Im Mietvertrag steht nichts davon daß eine Sauna nicht erlaubt ist auf der Terasse daher habe ich Sie ohne Anfrage beim Vermieter aufgebaut. Die Sauna ist so aufgebaut daß ich weder in Boden noch Wand Bohren musste. Meine Nachbarn haben sich nicht beschwert denn sie haben ebenfalls von Markisen bishin zu 180 x 180 cm grossen Sichtschutzwänden aus Holz auf Ihrer Terrasse aufgebaut ohne Probleme zu bekommen. Die Sauna ist natürlich von der Strasse aus zu sehen auch wenn es sich um die oberste Wohnung in Haus handelt. Nun rief mich der Vermieter an und teilte mir mit unter Androhung einer Abmahnung mit dass ich die Sauna sofort wieder abbauen soll da es die Gesamtoptik des Hauses stört. Kann mir jemand weiterhelfen ? Vielleicht hat jemand schön ähnliche Probleme gehabt oder kennt jemand sogar ein Gerichtsurteil wie in solchen Fällen entschieden wurde ?
4 Antworten
Alles,was man von Außen sieht, muss abgeklärt werden. Die Sauna muss weg. Das hat nix mit Strom oder Bohrungen zu tun sondern nur mit dem optischen Gesamteindruck des Hauses. Dein Vermieter scheint wohl "not amused" über das plötzlich geänderte äußere Erscheinungsbild des Hauses...
Gehören die Wohnungen im Haus alle demselben Vermieter oder sind es verschiedene Eigentümer der Wohnungen?
Bei einer Eigentümergemeinschaft muss beschlossen werden, was hin darf und was nicht, da es sich im allgemeinen um Gemeinschaftseigentum handelt und dabei jeder Mitspracherecht hat. Wenn also alle sich einig wären, dass es ok ist, dann darf die Sauna bleiben. Es muss aber dennoch abgeklärt werden auf der Eigentümerversammlung. Sichtschutz und Markise sind vielleicht über Sonderregelungen davon ausgenommen; also es wurde schon irgendwann beschlossen, dass die genehmigt sind.
Wenn es nur einen Hauseigentümer gibt kann er eben allein entscheiden, was er toleriert bzw. genehmigt und was nicht.
In der Wohnung stört die Sauna keinen, weil es eben keiner sieht. Würd sie rein holen, ist im Moment eh zu warm, um die zu nutzen.
Wer soll Dir da helfen, der Vermieter hat völlig recht?
Da wirst du kein Recht bekommen aber ich habe dir einen kleinen Tipp der dir eventuell weiterhelfen kann mach einfach eine Sichtschutzwand davor und schon ist sie von unten nicht mehr sichtbar. Denn Sichtschutzwände darf man aufstellen da kann auch der Vermieter nichts machen aber eine Sauna muss er nicht dulden.
immer unklug erst was zu machen und dann zu fragen..
jetzt sind kosten geflossen und arbeit und nun verbeisst du dich im rechte-dschungel.. bauliche veränderungen am grundstück/haus sind genehmigungspflichtig, das kann in einigen fällen schon eine holzhütte für kinder sein..
stell deine frage nochmal im juraforum da sind fachleute, die das thema spezieller beantworten können, oder ergoogle dir selbst entsprechende urteile.