Wie lange darf man mit 13 auf die Kirmes?

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Erstens ist eine Kirmes KEINE öffentliche Tanzveranstaltung, sondern eine Volksfest. Zweites gilt gesetzlich in diesem Fall keine Regelung, im Grunde könntest du solange bleiben wie du lustig bist, bzw. solange es dir deine Eltern erlauben, weil die haben das Sagen, auch wenn dir das scheinbar nicht passt, was mir deine Frage irgendwie sagt. Durchaus kann und wird es so sein, das der Veranstalter da noch seine eigenen Vorstellungen hat, dann wäre bei dir nach Platzverordnung so zwischen 20:30 - 21:30 Uhr spätestens schicht. Sollte dich die Polizei des nächtens irgendwo aufgreifen beginnt bei denen die Fürsorgepflicht. Das heißt du wirst als hilf- und wehrlose Person unter 18 eingestuft, und den Eltern zugeführt. Unter Umständen geht das noch ans jugendamt, so das man von denen noch was hört, aber ein Bußgeld gibt es nicht.

Meine 13-jährige Tochter müßte um 20 Uhr zu Hause sein, die 15-16-jährigen Mädels gegen 22 Uhr.

Sorry, aber es passiert so viel, da möchte man doch seine Kinder schützen so gut es geht !

Das ist ja auch absolut akzeptabel und nachvollziehbar. Und du als personensorgeberechtige bist diesbezüglich auch das "Gesetz" für deine Tochter. ;)

Daher gibts ja auch kein Gesetz bezüglich Ausgehzeiten, sondern das JuSchG regelt nur den Aufenhalt AN und IN bestimmten Orten.

Das ist einzig und allein Sache der Sorgeberechtigten. ;)

Was sagt das Jugendschutzgesetz über Kinder auf der Kirmes? Mangels genauer Auführung im Gesetz zieh ich § 5 heran.

§ 5 Tanzveranstaltungen (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden. (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung **oder der Brauchtumspflege dient. **(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

Ich würde sagen, um 22:00i st Schicht.

Weißt du vielleicht auch was passiert!?: angenommen die Polizei sieht das.? Was droht dann ? Eine Strafe?

@Sommermaedchen6

Nun, die Polizei kann immer sagen, das da alles Jugendgefährdend ist und das Kind in Obhut nehme. dann holen die Eltern sie ab und bekommen Ärger: Gespräche, Mahnungen, Geldbußen....

Um 22:00 langsam nach Hause geehn ist für eine 13Jährige schon okay.

@Rheinflip

Also zumindest den Kommentar kann ich nicht ganz so mit dir teilen. Aber auch Kirmes als Tanzveranstaltung? Dann könnte da auch Abs. 2 zur Geltung kommen: Brauchtumspflege. :D

In Obhut bzw. mit auf die Wache nehmen sie Kinder/Jugendliche nicht so schnell, sondern fahren diese nach Hause (außer wenn diese iheren Namen/Adresse nicht nennen oder evtl. auch gleich im Moloch Großstadt^^). Auch geht das mit dem Ärger nicht ganz so schnell, es müsste dies schon mehrfach vorgekommen sein, so dass Verwahrlosung droht.

Beim von dir bezeichneten Szenario würde ich mir um unsere Demokratie nämlich ernsthafte Sorgen machen, werden doch die Elternrechte maßgeblich ausgehebelt.

@Eichbaum1963

Es kommt stark auf die Situation der jeweiligen Kirmes an. Es gibt harmlose und es gibt welche, bei denen es nur abgeht. Prügeleien, Gangs etc. Falls der zuständige und die zuständigen Ämter dann sagt, ab jetzt ist die Kirmes ab 22:00 geschlossen für Kinder, dann wäre das erst mal so.

@Rheinflip

Das ist korrekt, die werden dann nach Hause geschickt. Mit den Prügelnden haben sie dann eh genug zu tun. ;)

Öffentliche Tanzveranstaltung (Disco,Kirmes ) unter 16 nur in Begleitung eines Erziehungsberichtigten, aber mal ganz ehrlich, wer achtet denn darauf...was sagen denn die Eltern?

Ja also ihre mutter meint 22 uhr vielleicht 23 uhr. Also ich weiß auch nicht. Weißt du vielleicht auch was passiert!?: angenommen die Polizei sieht das.? Was droht dann ? Eine Strafe?

Ab 14 bis 22 Uhr. Daher glaube ich mit 13Jahren bis 20Uhr.