Wie lange darf man kein Warmwasser und keine funktionierende Heizungen haben?

7 Antworten

Fehlendes Warmwasser und erst recht eine fehlende Heizung stellen Mängel an der Mietsache dar, die zur Mietminderung berechtigen - sobald man den Mangel dem Vermieter angezeigt hat. Eine feste Frist zur Behebung gibt es nicht, wie auch, manche Dinge lassen sich schnell reparieren, wenn aber ein kompletter Austausch erforderlich ist oder Ersatzteile nicht lieferbar sind, hat auch der willigste Vermieter keine Chance.

Die Waschmaschine sollte aber problemlos auch mit kaltem Wasser zurechtkommen, bei den meisten Maschinen ist das ohnehin Standard. Es gibt einige Modelle, die auch an das warme Wasser angeschlossen sind, um Energie zu sparen, aber auch da sollte es keine Probleme geben, sicherheitshalber aber einfach einen Blick in die Bedienungsanleitung werfen.

Danke für deine Antwort. Ich kenne mich damit nicht so gut aus, aber wir haben so einen Raum und da ist so ein weißer Kasten (ich gehe stark davon aus, dass dieser Kasten was mit dem warmwasser zutun hat) und der zeigt die ganze Zeit Störung an.

Wisst ihr auch zufällig ob das funktioniert, dass ich meine Wäsche in der Waschmaschine auch kalt waschen kann?

Eine Waschmaschine nutzt immer kaltes Wasser.

Momentan ist es tatsächlich schwer mit den Handwerkern. Das kann leider dauern. Bei Heizungs- und Warmwasserausfall hast Du aber einen Anspruch auf eine Mietminderung. Die fällt dann auch recht hoch aus.

Die Waschmaschine sollte davon nicht betroffen sein. Also das sollte funktionieren.

In der Regel sind Heizungsmonteure schnell vor Ort. Jedenfalls in der Schweiz muss man höchstens ein bis zwei Tage warten, bis jemand vorbei kommt.

Der Vermieter muss schauen, dass dies so schnell wie möglich behoben werden kann.

Grössere Autobahnrastplätze haben Duschen um sich die Haare waschen zu können, das wäre im Moment eine Notlösung. Sonst Wasser kochen und sich am Lavabo waschen.

Geht da mit der Heizung über eine Woche nichts vorwärts, würde ich eine Mietminderung beantragen. Wie das wäre, wenn die Wohnung nicht warm vermietet wäre, steht allerdings im Raum, denn dann hättest du ja die Minderung in der Heizkostenabrechnung, die dann dementsprechend kleiner ausfallen.

Die Heizungen müssen nur solange funktionieren wie bestimmte Temperaturen Tags bzw Nachts nicht erreicht werden (20-22°C)

Ansonsten kannst du nach 14 Tagen, wenn der Vermieter nicht reagiert und die fehlende Heizung sowie das fehlende Warmwasser nicht dein verschulden sind eine Mietminderung von 100% durchsetzen, muss den Vermieter aber noch mal gesondert drauf hinweisen

Waschmaschine funktioniert so oder so nur mit kaltem Wasser und heizt das Wasser dann selbst auf

Ja gut mit den Heizungen kann ich mich grade noch so abfinden, aber die Heizungen und das warmwasser läuft über eins

Zur Not gibt es Waschsalons. Ist zwar nicht das Wahre, aber besser als nichts.