Darf mein Vermieter nachts das Warmwasser abstellen?

10 Antworten

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Hallo, also es scheint mir so als wenn mein Vermieter nachts das Warmwasser abstellt, bzw. reduziert, denn wenn ich zwischen 0 und 6 uhr duschen gehen möchte ist das Wasser kalt oder nur lauwarm. Ich habe schonmal gelesen dass er das nicht darf, jedoch weiß ich nicht wie ich vorgehen soll. Es wäre toll, wenn ihr mir weiterhelfen könntet

Es kommt häufig vor dass das die Heizung oder das Warmwasser ab einer bestimmten Uhrzeit runtergefahren wird.

Du hast Recht der Vermieter muss gewährleisten, dass man 24 Stunden am Tag Warmwasser hat.

Ich würde erst mal mit dem Vermieter reden und ihn auf den Mangel höflich ansprechen.

Ist kein persönliches Gespräch möglich, dann machen Sie folgendes:

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].


Sie können auch folgendes machen

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Anstelle der Ersatzvornahme kann man die Miete angemessen mindern, aber das ist nicht viel und löst auch nicht unbedingt das Problem.

Ersatzvornahme an der Heizungsanlage stelle ich mir schwierig vor, da nicht in der Wohnung sondern unter Verschluss des Vermieters, halte ich auch für unzulässig.

@albatros

Ersatzvornahme an der Heizungsanlage stelle ich mir schwierig vor, da nicht in der Wohnung sondern unter Verschluss des Vermieters, halte ich auch für unzulässig.

Wenn der Heizungsraum nicht abgeschlossen ist, könnte ein Monteur die Heizung einstellen.

Aber Deine Bedenken sind berechtigt, da es nicht direkt den Wohnraum betrifft.

Nein, grundsätzlich nicht. Die Warmwasserversorgung muss rund um die Uhr vollumfäglich gewährleistet werden. anitari hat da schon das Wichtigste ausgeführt.

Wenn der Vermieter hier nicht dafür sorgt, hast du Anspruch auf Mietminderung.

Hallo. Nein. Mit einem gültigen Mietvertrag dürfen Vermieter nicht die Warmwasserversorgung/Heizung außer Betrieb nehmen. Es sei denn es sind kurze Umbaumaßnahmen, beschränkt auf einen Tag. Gruß

Viele Heizungsanlagen sind so programmiert das es zwischen z. B. 22 und 06 Uhr kein WW gibt. Angeblich um Energie zu sparen. Was eigentlich völliger Quatsch ist.

Das sagt der Mieterbund dazu:

Warmwasser

(dmb) Der Vermieter muss die zentrale Warmwasserversorgung des Mietshauses das ganze Jahr, 24 Stunden am Tag, in Betrieb halten. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) gehört es zu den vertraglichen Vermieterpflichten rund um die Uhr ausreichend warmes Wasser mit einer Mindesttemperatur von 40 – 50 Grad Celsius zur Verfügung zu stellen.

Wassertemperaturen von weniger als 40 Grad Celsius sind ein Wohnungsmangel. Der Mieter hat Anspruch auf Abhilfe, so lange das Wasser nicht warm wird, kann er die Miete kürzen.

Gerichte halten es, so der Deutsche Mieterbund, teilweise für zumutbar, dass der Mieter das Wasser kurze Zeit ablaufen lassen muss, bevor warmes Wasser aus der Leitung kommt. Nach einem Urteil des AG Schöneberg (102 C 55/94) muss spätestens nach 10 Sekunden bzw. höchstens nach 5 Liter Wasserverbrauch eine Temperatur von 45 Grad zur Verfügung stehen. Wer beispielsweise 5 Minuten warten muss, bis das Wasser 40 Grad warm wird, kann die Miete um 10 % kürzen. Wird das Wasser nur 36,5 Grad warm, könnte damit allenfalls geputzt werden, diese Temperaturen sind aber zum Baden und Duschen, so das Gericht, ungeeignet.

http://www.mieterbund.de/1135.html

Vorgehen? Erst mal natürlich im Guten. Sprich oder am besten schreib den VM an und bitte ihn dafür zu sorgen das immer Warmwasser zur Verfügung steht. Sollte das ab dem xx.xx.xxx nicht der Fall sein müßtest Du leider die Miete mindern.

Wenn du in einem Haus wohnst wo mehrere Wohnungen sind darfst du auch nicht mitten in der Nacht duschen, weil das viel zu laut ist.

Das stimmt nicht, grundsätzlich ist das Baden und Duschen erlaubt.

@drasaa

Genau. Schließlich gibt's ja auch Leute, die zur Nachtschicht müssen.

Ich kann duschen und baden wann ich will und dir dutzende Gerichtsurteile präsentieren, die mir Recht geben.

Du hast anscheinen keine Ahnung von Mietrecht.

Duschen nachts nicht erlaubt,

MietminderungI

Duschen auch nachts erlaubt, Mietwohnung Mietvertrag Duschmöglichkeit in der NachtKann eine Dusche oder Badewanne in einer Mietwohnung vorübergehend nicht genutzt werden, so kann das eine Mietminderung bis zu einem Drittel der Miethöhe rechtfertigen. Nach einem Urteil des AG Köln gilt dies jedenfalls dann, wenn die Bade- oder Duschanlage die einzige in der Wohnung ist. In diesem Fall sei nämlich die "Gebrauchstauglichkeit" der Wohnung ganz erheblich beeinträchtigt. AG Köln 206 c 85/ 95 Sowohl die Betätigung der Wasserspülung als auch das Duschen und Baden sind rund um die Uhr zulässig. Ist im Mietvertrag etwas anderes geregelt, so ist dies unwirksam.

Baden und Duschen nach 22 bzw. nach 24 Uhr oder sogar mitten in der Nacht ist erlaubt. Unbegrenzt fließen sollte das Wasser allerdings nicht: In der Nachts darf das Duschen nicht länger als 30 Minuten dauern, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Stark schwankende Wassertemperaturen beim Duschen sind nach einem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg ein Mangel und berechtigen den Mieter zu einer Mietminderung. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ist der Mieter zwar verpflichtet, durch regelmäßige Reinigung und ausreichendes Lüften dafür zu sorgen, dass in der Dusche keine Kalkflecken entstehen und dass es durch die Feuchtigkeit nicht zu Schäden, wie zum Beispiel Schimmelbildung, kommt. Das kann aber nicht bedeuten, dass der Mieter nach jedem Duschen Wände und Fenster abtrocknen muss. Dusche - kann diese vorübergehend nicht genutzt werden und ist diese die einzige Duschmöglichkeit in der Wohnung kann die Miete bis zu einem Drittel gemindert werden. Ein Badezimmer muss vom Vermieter in einem baulichen Zustand überlassen werden, der Feuchtigkeitsschäden ausschließt, die durch ein Duschen in der Badewanne verursacht werden können.

http://www.urteile-mietrecht.net/Miete33.html

Lebst du auf dem Mond?