Wie lange darf der Führerschein dauern?
Meine Tochter hat letztes Jahr im März mit Ihrem Führerschein angefangen. Sie kommt in der Theorie nicht weiter und hat seit November keine Fahrstunden mehr gehabt. Die Pflichtstunden Theorie und die Pflichtfahrstunden (Überland, Nacht usw. hat sie auch. Wielange hat sie Zeit den Führerschein fertig zu machen, wann verfällt das bisher erreichte?
3 Antworten
Vom Tag an, an dem der Prüfauftrag erteilt wurde (siehe Datum des Schreibens der Führerscheinbehörde) hat sie ein Jahr Zeit für die theoretische Prüfung, vom Tag der bestandenen Theorieprüfung wiederum ein Jahr für die praktische Prüfung (§22 Abs. 5 FeV). Wenn die Fahrerlaubnisbehörde so etwas wie Kundenservice betreibt, hat sie es im Schreiben auch vermerkt.
Die Fahrübungen verfallen zwei Jahre nach ihrem Abschluss (§§ 16 und 17 FeV).
Hat sie denn schon einen Antrag gestellt?
Ich meine noch im Kopf zu haben dass es nach einem Jahr verfällt. Bin mir aber auch nicht ganz sicher.
1-Jahres-Frist bedeutet: wenn Du die Theoretische Prüfung hast, musst Du
ab diesem Zeitpunkt innerhalb eines Jahres die praktische Prüfung
machen. Sonst musst Du die Theorieprüfung wiederholen. Aber da Du noch
keine Prüfung abgelegt hast, kannst Du weitermachen, wo Du aufgehört
hast.
das heißt solange sie ihre theroie prüfung noch nicht gemacht hat hat sie normal unendlich zeit
frag trzd lieber nochmal bei der fahrschule nach