2 Fahrstunden gehören nicht zur Pflichtstunden?

2 Antworten

Natürlich darf nicht mit den Sonderfahrten begonnen werden! 

1. Grundstufe

2. Aufbaustufe

 

3. Leistungsstufe

4. Stufe der Sonderfahrten

5. Reife- und Teststufe

Der Fahrlehrer hat vollkommen Recht! Wäre ja auch viel zu gefährlich mit jemanden auf die Autobahn, der nicht richtig schalten etc kann. ^^ 

Danke für die Antwort. Aber ich meine doch nicht die Sonderfahrten sondern die allgemeine 12 Fahrstunden, die Gesetzlich vorgeschrieben sind. Sonderfahrten sind ja 4-5 Stunden oder so. Um die Praktische Prüfung zu machen, muss man insgesammt 12 Fahrstunden hinter sich haben und der Fahrlehrer hat die 2 Stunden, die ich gefahren bin, nicht zu den gesetzlich vorgeschriebene 12 Fahrstunden mitgezählt, weil ich angeblich zum ersten mal gefahren bin.

@keraker

Da irrst du dich halt! Es gibt 12 Sonderfahrten (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht) .. die dürfen / können aber eben nicht am Anfang gefahren werden. Da macht man Stadt / Übungsfahrten.. die sind Pflicht, aber es gibt keine gesetzlich festgelegt Mindestanzahl... manche reichen mit 5 .. andere brauchen 50. 

Dein Fahrlehrer handelt korrekt .. lies man hier: 

http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/sonderfahrten.php

Hallo keraker, es ist schon ein wenig schwer Deine Frage zu verstehen. Deshalb antworte ich auch mehr auf Deinen Kommentar hin.

"Aber ich meine doch die allgemeine 12 Fahrstunden, die Gesetzlich vorgeschrieben sind" Solche Fahrstunden gibt es nicht. Es gibt nur Übungsstunden vor und nach den Sonderfahrten. Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben. ( 135 min Nachtfahrt; 180 min Autobahnfahrt; 225 min Überlandfahrt ) Mit denen sollte ein Fahrlehrer nicht die praktische Ausbildung beginnen, weil er sonst gegen das Fahrlehrergesetz verstößt.

"Sonderfahrten sind ja 4-5 Stunden oder so" ich wünsche Dir, dass Dein theoretisches Wissen beim " Abgeben der Theorie Prüfung " konkreter ist, sonst müsstest Du in 14 Tagen oder so nochmal hin. Viel Erfolg