wie lange "darf" der fahrstuhl kaputt sein?

5 Antworten

Protokoll über die genauen Ausfälle führen und die Miete während der Ausfallzeiten um mindestens 20% mindern und dies vorab dem Vermieter mitteilen. Schließt Euch doch als Hausgemeinschaft zusammen und macht dem Vermieter Dampf.

Ja, natürlich kannst Du die Miete kürzen, musst es aber vorher schriftlich ankündigen. Wieviel es ist, weiss ich nicht, musst mal googlen. Falls die in der Zwischenzeit das Ding schon repariert haben, kannst Du immer noch für die Zeit, wo er kaputt war, die Miete kürzen

Ganz klar: Miete kürzen. das mindert eure Wohnung erheblich. Bei Mieterbund erkundigen wieviel Prozent ihr kürzen könnt. Protokoll führen wann der Fahrstuhl nicht ging!

Hallo Peffi, von bulli66 hast Du ja den Link, der einen Anhaltpunkt für eine Minderung sein kann. Formell wäre aber zu beachten, dass ein Mangel der Verwaltung unter Fristsetzung zur Erledigung schriftlich mitzuteilen ist. Diese Frist muss angemessen sein. Ohne den Nachweis, dass der Mangel dem Vermieter oder seinem beauftragten angezeigt wurde, würde ich da nichts mindern!