Fahrstuhl seit 4 Wochen defekt, wie viel % kann ich die Miete mindern?

5 Antworten

Wenn der Fahrstuhl kaputt ist, kannst Du natürlich die Miete mindern. Wieviel, das hängt von der Etage ab, in der Du wohnst. 7,5 % Mietminderung sollten aber drin sein. Das haben z.B. Mieter durchsetzen können, die in der 5. Etage wohnten. Auf mietminderungstabelle.de findest Du einen Überblick: http://mietminderungstabelle.de/Mietminderung-Kategorie.Aufzug-Lift-Fahrstuhl.html

Aber Vorsicht: Eine Mietminderung könnte ausgeschlossen sein, wenn es in Deinem Haus noch einen weiteren Fahrstuhl gibt.

Lasst es doch reparieren und zieht es von der Miete ab - ich würde das vorher juristisch klären, ob es auf diesen Weg geht, aber das dürfte bestimmt kein Problem sein, da ja auch viele andere betroffen sind. Viel Erfolg!

Das Recht auf Mietminderung tritt automatisch mit dem Vorhandensein des Mangels in Kraft. Alleinige Voraussetzung ist, dass der Vermieter darüber informiert wurde. Das ist hier der Fall. Demzufolge kann jetzt auch noch rückwrkend bis zu 6 Monate die Miete gemindert werden. Die Aufrechnung könnte dann ab übernächstem Monat (für die rückwirkende Minderung) erfolgen. Für den laufenden Monat kann in diesem schon gemindert werden. Ich empfehle im Nachhinein zu berechnen und zu mindern. Dass du dann minderst, unbedingt dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben mitteilen. Den Betrag taggenau berechnen und abziehen. Minderung wird immer von der Bruttomiete ausgehend berechnet, also Nettomiete+ Betriebskosten. Mietminderungen sind keine Mietschulden, insofern angemessen. Das AG Berlin Mitte hat geurteilt, dass hier 15% angemessen sind (MM 2007, 227).

Mietminderung ist nciht so einfach. Zuerst musst Du der Verwaltung schriftlich eine Frist setzen, bis wann der Mangel behoben werden soll. Erst dann würde eine eventuelle Mietminderung in Frage kommen.

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_fahrstuhl.htm

albatros  13.07.2012, 09:13

Das ist schlichtweg falsch. Das Recht auf Mietminderung tritt automatisch mit dem Vorhandensein des Mangels in Kraft. Alleinige Voraussetzung ist, dass der Vermieter darüber informiert wurde. Das ist hier der Fall. Demzufolge kann jetzt auch noch rückwrkend bis zu 6 Monate die Miete gemindert werden. Die Aufrechnung könnte dann ab übernächstem Monat (für die rückwirkende Minderung) erfolgen. Für den laufenden Monat kann in diesem schon gemindert werden. Ich empfehle im Nachhinein zu berechnen und zu mindern. Dass du dann minderst, unbedingt dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben mitteilen. Den Betrag taggenau berechnen und abziehen. Minderung wird immer von der Bruttomiete ausgehend berechnet, also Nettomiete+ Betriebskosten. Mietminderungen sind keine Mietschulden, insofern angemessen. Das AG Berlin Mitte hat geurteilt, dass hier 15% angemessen sind (MM 2007, 227).

Zunächst mußt Du den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben den Mangel anzeigen und ihn innerhalb einer von Dir gesetzten Frist (Datumsgenau) auffordern, den Mangel zu beseitigen.

http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Aufzug-Fahrstuhl.html