Kaputte Möbel aus der möblierten Wohnung wegschmeißen?

13 Antworten

Bei Auszug schuldest Du dem Vermieter das bei Einzug  vorhandene Mobilar wie vertraglich vereinbart.

Das ist Fakt.

Entweder Du kaufst Neues, lagerst das Alte (auch wenn es Null wert ist) ein und stellst es bei Auszug wieder in die Wohnung.

Oder Du teilst dem Vermieter den Mangel an der Mietsache mit und forderst ihn auf diesen zu beheben. Sprich die kaputten Möbel zu ersetzten.

Fällt aber, da Du weiter unten was keinem guten Verhältnis schreibst, wohl eher weg.

Letzte Möglichkeit, Du besorgst Ersatz (muß ja nicht neu bzw. teuer sein) für die kaputten Möbel und läßt sie bei Auszug in der Wohnung. 

DH  !

Und bei der letzten Möglichkeit, die Du geschrieben hast, muß ich ihm nicht bescheid geben, wenn ich die Möbel austausche ? (und dann beim Auszug in der Wohnung lasse)

@Salatschuessel

Und bei der letzten Möglichkeit, die Du geschrieben hast, muß ich ihm nicht bescheid geben, wenn ich die Möbel austausche ? (und dann beim Auszug in der Wohnung lasse)

Nein, solange die Möbelstücke und deren Anzahl stimmt nicht.

Aber irgendwo hast Du geschrieben das keine Inventarliste bei Einzug angefertigt wurde bzw. nicht im Mietvertrag steht.

Meinst Du der VM weiß nach 10 und mehr Jahren noch ob da 4 oder 8 Stühle waren, das Sofa braun oder weiß und das Bett aus Holz oder Metall war?;-)

@anitari

doch so wie ich mich erinnere hat er  im Vertrag aufgeschrieben was alles in der Wohnung ist. Aber in 10 Jahren darf sich doch etwas abnutzen oder?

@Salatschuessel

Man sollte bescheid sagen. Technisch gesehen muß gleichwertiger Ersatz her, nur was gleichwertig ist, darüber kann man streiten. Und hier zählt dann die Meinung des Eigentümers.

Man kann die kaputten Möbel im Keller einlagern, dann kann sich der Vermieter beim Auszug aussuchen was er haben will.

@Salatschuessel

doch so wie ich mich erinnere hat er  im Vertrag aufgeschrieben was alles in der Wohnung ist.

Na dann sieh doch mal in den Vertrag.

dann mache es doch einfach schriftlich.Frage ihn höflich,was Du mit dem kaputten Kram machen sollst.Es ist ja schließlich sein Eigentum.Wenn er Dir zurückschreibt hast Du auch sofort eine schriftliche Handhabe,falls er was anderes behauptet.

aber kann man es nicht unter üblicher Abnutzung werten? Er muß mir keine neuen Möbel reinstellen? Ich hab eh noch genug stühle, aber ich hätte dann mehr platz. und kaputt ist eh kaputt.

@Salatschuessel

das ist schon richtig,aber sicher Dich besser ab,weil wie Du schon vorher sagtest,kein gutes Verhältnis zu ihm hast.

Es sind seine Möbel und du zahlst Miete dafür. Ich würde ihn lieber aufforden, sie zu reparieren oder zu ersetzen. Wieso willst du einen Anspruch seinerseits an dich generieren, wenn du einen an ihn hast?

ich will nicht daß er in meine Wohnung kommt deshalb will ich lieber jeden Kontakt vermeiden

Das muß auf jeden Fall gemeldet werden, denn der Vermieter kann verlangen dass der Ursprungszustand wieder hergestellt wird bzw. Schadenersatz verlangen.

Meldet man dass das Möbelstück kaputt ist, dann ist er verpflichtet für Ersatz zu sorgen. Man kann natürlich anbieten das selber zu ersetzen und das alte zu entsorgen. Dazu braucht man dann aber eine Schriftliche Bestätigung des Vermieters der sich sonst später an nichts erinnern könnte.

Also unbedingt melden und eine eventuelle Einigung schriftlich festhalten!

kommt darauf an was im mietvertrag steht..aber ich denke mal so was kann unter die kategorie "übliche abnutzung" fallen

Im Mietvertrag steht nur daß die Wohnung vollmöbliert war und daß ich eine Kaution zahlen mußte. Also denkst Du ich kann einfach die Möbel auf den Müll schmeißen und ihm nichts sagen? Das wäre gut. Sie stehen bei mir unnütz herum.

@Salatschuessel

frag doch mal bei mmieterbund nach, die können dir sicher eine gute antwort geben

@gutefrage6781

Danke . das ist eine gute Idee.