WEG/Akteneinsicht durch Mieterverein

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Falls die Mieter eine Vollmacht erteilen, kann der Beauftragte des Mietervereins Akteneinsicht nehmen. Allerdings können nach dem laufenden Mietrecht auch Kopien angefordert werden, die jedoch bezahlt werden müssen. Die Kopierkosten sind ebenfalls mietrechtlich geregelt. Der Vermieter bzw. die Verwaltung ist rechtlich dazu verpflichtet. Ansonsten gefährdet diese die Ansprüche ihrer Eigentümer / Vermieter.

Das Problem ist jedoch, dass die Mieter über eine gesonderte Mietverwaltung laufen können, je nachdem, was die Miteigentümer festgelegt haben. Davon abgesehen würde ein formalrechtlicher Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnungen eines jeden Mieters ausreichen, auch für einen späteren Prozess. Die Vermieter sind verpflichtet, ihren Mietern die BKA vorzulegen. Falls nicht, entfällt der Anspruch auf Nachzahlung, je nach Mietvertrag jedoch die dort vereinbarten Kosten.
Das Mietrechtslexikon des Deutschen Mieterbundes gibt darüber weitere Auskunft, oder ein Rechtsnwalt.

Der Mieterbund setzt maximal ein Schreiben an den Verwalter auf, den Weg machen die sich nicht um Einsicht in die Abrechnungsunterlagen. Wenn die Verwaltung am Ort ist, werden Sie es schwer haben an die Kopien der Rechnungen kommen. Nur wenn die Verwaltung weiter weg ist kann Sie Ihnen die Übersendung der Kopien nicht verweigern. In den meisten Fällen rückt die Verwaltung die Unterlagen erst raus, wenn ein Anwalt sich einschaltet.

Da hat die Hausverwaltung völlig recht, die Sache läuft etwas anders.

Ihr, als Eigentümer könnt hingehen, die Unterlagen einsehen und das Wichtige kopieren.

Diese Unterlagen könnt Ihr dem Mieterverein zur Verfügung stellen - auch in Kopie. Dem Mieterverein würde ich keine Vollmacht zur Einsicht erteilen, aber das ist nur meine Meinung.

Ich würde der Verwaltung einmal ganz freundlich und bestimmt klar machen, wer sie bezahlt und für wen sie arbeiten... Haben andere Eigentümer auch Probleme mit der Verwaltung? Dann sollte man vielleicht mal erwähnen, dass es noch andere Verwaltungen gibt.

Es klingt ja fast so, als ob die einen Grund hätten die Belege nicht zu zeigen. Ist aber nur ins Unreine gesprochen.

Leider erlebe ich so ein unprofessionelles Verhalten in meiner Arbeit der Prüfung von Betriebskostenabrechnungen häufig. Mich wollte sogar mal ein Verwalter trotz Vollmacht des Mieters nicht reinlassen.

Der Mieter hat nun einmal das Recht auf eine nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung. Dass die WEG da nicht mitspielt, hat er nicht zu vertreten.Der Mieterverein wird sein Mietglied dahin gehend beraten, die Abrechnung einfach zu verwerfen, wenn sie nicht nachvollziehbar ist. Damit kommt der Mieter auch vor Gericht durch.