Waschmaschine zu reparieren / ersetzen, bezahlt der Mieter oder der Vermieter?

11 Antworten

Der Vermieter ist gem. BGB § 535 verantwortlich die Mietsache, wozu auch evtl. mit vermietete Waschmaschinen gehören, für die Dauer des Mietverhältnisses in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten bzw. in diesen zu versetzten. Heißt entweder reparieren lassen oder neu beschaffen.

Ein mögliche Kleinreparaturklausel, vorausgesetzt sie ist wirksam, könnte allerdings dazu führen das der Mieter Kosten für kleine Reparaturen an Einrichtungen innerhalb der Wohnung, die seinem häufigen Zugriff unterliegen, tragen muß.  

die frage ist, was explizit zur waschmaschine vereinbart wurde. ist sie teil der mietsache, dann muss der vermieter sie ersetzen oder reparieren lassen, wenn sie durch verschleiß oder defekt unbrauchbar wird.dafür zahlst du ja auch meite. anders schaut es aus, wenn die maschine durch unsachgemäßen umgang beschädigt oder zerstört wird.

wurde sie dir als mieter(in) allerdings überlassen, dann ist es schließlich dein problem. dafür hast du aber das recht, sie beim auszug auch mitzunehmen...

lg, Anna

Im Regelfall ist der Egiemtüer der Maschine Zuständig, folglich der Vermeiter, wenn der nicht aufgrund einer rechtlich haltbaren Fomulierung mittels  Überlassungsvereinbarung diese Einstandspflicht wirksam auf den Mieter abgewälzt hat.

Ich habe ein Haus vermietet und habe im Mietvertrag geregelt, dass der Vermieter sie ersetzt. Meine Mieter wechseln berufsbedingt etwa alle 3 Jahre.

Wenn die Maschiene ausdrücklich Teil deiner gemieteten Möbelierung ist, dann obliegt es dem Vermieter für Reparatur/Ersatz zu sorgen. Im Grunde ist es ja sein Eigentum, welches er dir leihweise zur Verfügung stellt.

Diskusion über die Schuld des Schadens kann es aber immer geben.