Wie lange bekommt die Ehefrau von der Fremdenlegion die Rente weiter, wenn der Mann verstorben ist. Kennt jemand die Antwort?

2 Antworten

Die Rente, die er selbst bekommen hat, bekommt sie m.W. gar nicht "weiter". Sie muss einen Antrag auf Witwenrente stellen (spätestens wenn er seine jährliche "Lebendbescheinigung" einreichen müßte, fällt ja auf, dass er tot ist.). Die bekommt sie dann solange sie lebt. Bzw. wie es bei Neuheirat ist, weiß ich gerade nicht. War der Mann Mitglied einer "Amicale" (Amicale des Anciens de la Legion Etrangere) ? Die helfen bei solchen Sachen.


Witwenrente eigentlich solange bis sie jemand neues geheiratet hat. Zumindest ist das so hier in der Schweiz.