Wie funktioniert es mit der Fremdenlegion?

2 Antworten

Naja du kannst nach deiner Dienstzeit die Frazösische Staatsangehörigkeit annehmen und bekommst dadurch eine neue Identität (kannst Namen ändern usw) trotzdem wir es immer noch ein Akte geben wer du bist bzw wer du warst. Außerdem ist es so das in der Fremdenlegion nicht mehr alle die sich melden genommen werden(so wie nach dem 2. Weltkrieg) und es nachgeforscht wird wer du bist. Wenn du z.B. in Deutschland Gesucht wirst, wirst du nicht genommen. Aber falls du wirklich beitreten willst solltest du es dir zweimal überlegen.

Danke.

@PessimistMann

Ich würde dir aber eher empfehlen (wenn du mit "Krieg" Geld machen willst) eine Ausbildung bei der Bundeswehr zu machen und dann zu einem "Sichertsdienst" zu gehen (sowas wie Blackwater) aber wenn es nur um die Veränderung der Identität geht gibt es da weitaus bessere Wege ohne das Leben zu riekieren (kostet halt).

mam sollte die Bundeswehr nicht in ein schlechtes Licht stellen. Sie hilft auch Menschen in Deutschland beispielsweise bei Hochwasser und Bränden. Auch in kriegsgebieten bildet sie einheimische aus und hilft bei der Instandsetzung und Installation neuer Einrichtungen. Ich kenne keinen Soldaten, der zur Bundeswehr geht, um Menschen zu töten

@Floddi

Was hat das ganze mit der Bundeswehr zu tun(finde Bundeswehr gut) meinte das als Ausbildungsmöglichkeit.

Man muß hier 2 Dinge auseinanderhalten. Es gibt/gab das sogenannte Anonymat, d.h. man bekam/bekommt eine neue Identität während der Dienstzeit in der Legion. Diese konnte man nach einer Zeit wieder aufgeben oder beibehalten. Die Regelungen dazu haben sich in den letzten 5 Jahren mehrfach geändert. Das Anonymat war zwischendurch komplett abgeschafft, bzw. wurde nur noch in speziellen Fällen gewährt (z.B. für Schweizer, da für die ein Beitritt zur Legion strafbar ist - in der Schweiz), dann wurde es wieder eingeführt, zwingend, aber nur für die Dauer der Grundausbildung und danach wurde es wieder geändert. Der aktuelle Stand ist:

Man kann -am Anfang- selbst entscheiden, ob man mit seiner richtigen Identität engagiert oder eine andere bekommt. Nimmt man eine andere, kann man am Ende der Grundausbildung, zeitgleich mit der von Aubagne aus erfolgenden Versetzung ins Stammregiment (also nach guten 4,5 Monaten, das Auswahlverfahren eingerechnet) das sog. Verfahren zur Wiederherstellung der eigenen Identität (Régularisation de situation militaire, kurz: RSM) einleiten (lassen). Je nach Herkunftsland des Legionärs dauert das zw. wenigen Wochen und mehreren Monaten. Spätestens zum Ende des 1. Dienstjahres muß(!) man das RSM-Verfahren einleiten lassen. Man kann also nur noch maximal 1 Jahr (plus die Zeit, die das RSM-Verfahren dauert) unter einer angenommen Identität dienen.

Nicht nur nach, sondern auch schon während der Dienstzeit kann man -in der Regel- die französische Staatsbürgerschaft erhalten, das ist richtig. Beantragen kann man sie bereits nach 3 Jahren, aber verliehen wird sie erst später. Frühestens nach 5 Jahren, wenn man dann aus der Legion ausscheidet (Erstvertrag immer 5 Jahre, kein Tag mehr, keiner weniger). Bleibt man länger, zieht sich meist auch die Verleihung der Staatsangehörigkeit länger hin. Ein Freund, der aktuell noch aktiv ist, bekam sie vor kurzem nach 8 Jahren, nachdem er sie bei seiner ersten Vertragsverlängerung (nach 5 Jahren) beantragt hatte und nun nochmals von 8 auf 11 Jahre verlängert hat. Er hat also 3 Jahre ab Antrag warten müssen. Nicht richtig ist jedoch -dieser Irrglaube ist aber anscheinend nicht auszurotten-, dass man mit der Staatsangehörigkeit auch einen neuen Namen bekommt. Heute nicht und früher war das auch nicht anders (von sehr wenigen und speziellen Ausnahmen -früher- mal abgesehen). Der Deutsche Peter Meier wird einfach zum Franzosen Peter Meier und das war es. Ebenso, als wenn man im Zivilleben die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates annimmt. Beim Vornamen sind wohl leichte Änderungen (Anpassungen ans französische) möglich, wenn man das beantragt (aus Johannes kann z.B. Jean werden).


Die Franzosen (die Regierung/Verteidigungministerium) sind in dem Punkt der "anderen Identität" zieml. vorsichtig geworden (zumal diese Vergabe einer neuen Identität eigentl. französichem Recht widerspricht und nur aufgrund einer Ausnahmegenehmigung des Verteidigungsministeriums, die dem Oberkommando der Legion -COMLE- erteilt wurde, möglich ist), desw. war sie zwischendurch auch komplett abgeschafft und darf aktuell nur noch 1 Jahr beibehalten werden. Man bekommt auf die neue Identität (also max. im 1 ersten Dienstjahr) auch keine Zivilpapiere, sondern zum Ausweisen innerhalb Frankreichs lediglich einen Militärdienstausweis. Ansonsten steht nur noch auf der Bankkarte (die man auf Vermittlung der Legion von der Post -La Banque Postale- bekommt, für ein Konto, das in seinen Funktionen auch recht eingeschränkt ist --> keine Überziehung, keine Kreditkarte, bzw. nur Prepaid) der "falsche" Name.

"Ganz heiss" wird es, falls die -seltene- Situation eintritt, dass man als junger Legionär (vor Ende des ersten Diensjahres) auf eine OPEX (Operation exterieur - Auslandseinsatz) in ein Land geht, in das Franzosen nur per Vorlage eines Reisepasses einreisen dürfen (betrifft aktuell bei der Legion z.B. noch die Vereinigten Arabischen Emirate, da dort -noch- die 13. Halbbrigade (13e D.B.L.E. - Demi Brigade de la Legion Etrangere) der Legion stationiert ist. Der einzige feste Standort eines Legionsregimentes ausserhalb französischen Staatsgebietes. Es gibt zwar noch 2 "Auslands"-Regimenter (das 3e R.E.I: und das D.L.E.M.), aber deren Standorte (Französisch-Guyana und die Insel Mayotte im indischen Ozean) sind offiziell französisches Territorium. Geht man also -solange man noch den falschen Namen hat-  auf eine Mission in solch ein Land, wird ein Reisepass auf den falschen Namen ausgestellt. Der ist jedoch nur 1 Jahr gültig und der Legionär bekommt ihn auch nie selbst in die Hand, bzw. nur bei der Kontrolle zum Vorzeigen. Danach muß er ihn sofort(!) wieder abgeben. Entweder beim OPS (Officier de Protection et Securite = Sicherheitsoffizier) seiner Einheit, wenn der vor Ort ist, ansonsten beim Kompaniechef oder wenn der auch nicht dabei ist, bei einem anderen Offizier seiner Einheit oder mindestens bei seinem Zugführer (der mindestens Oberfeldwebel = Sergent-Chef ist, meist aber Hauptfeldwebel = Adjudant oder Leutnant/Oberleutnant). Auf der Rückreise das selbe wieder. Ansonsten verlässt der Pass nicht den "Gewahrsam" der Legion. Man muß sich ja auch vergegenwärtigen, dass es sich um ein echtes(!) Reise- und Ausweisdokument handelt, das auf eine Person ausgestellt ist, die es gar nicht gibt. Damit wird weitaus nicht so locker umgegangen, wie man denken könnte. Frankreich ist keine Bananenrepublik und es gibt dort auch genügend politische Kräfte, denen das Anonymat an sich ein Dorn im Auge ist. Deswegen wurde es -ich wiederhole mich- auch zwischendurch abgeschafft und ist aktuell nur noch in sehr abgespeckter Form in Kraft.


Aufgrund der dargestellten Gründe bekommt man also "nach der Fremdenlegion" KEINE neue Identität.