Wie lange darf sich die Staatsanwaltschaft bei einer Anzeige (Körperverletzung) Zeit lassen?

6 Antworten

Die können sich so lange Zeit lassen, wie sie für die Ermittlungen gegen dich brauchen. Das nächste mal im Griff halten, dann haste den Ärger nicht. Ich weiß nicht wie alt du bist, wenn du noch ins Jugendalter fällst, kann es auch sein, dass das Amtsgericht dir einen Strafbefehl zukommen lässt.

Die Verjährungsfrist beträgt mindestens 5 Jahre. Da ist also noch viel, viel Zeit, das Verfahren zu Ende zu bringen. Kann natürlich auch sein, daß die Sache inzwischen eingestellt wurde und man Dich darüber nur nicht informiert hat.

Je länger sich die Staatsanwaltschaft Zeit lässt und es "irgendwann" mal zur Verhandlung kommt, wird sich kaum jemand mehr an Einzelheiten erinnern können, es sei denn, die Parteien haben zu Beginn detailliert alles zu Protokoll gegeben und/oder es gibt Bildmaterial als Beweis.

Bei Körperverletzungen mit bleibenden Schäden und/oder teuren Behandlungen wird aber eine hohe Strafverfolgungsmotivation bestehen, um das Kostenrisiko auf den Täter abzuwälzen. (konsekutive Schadensersatzklagen)

Es kommt aber vor. dass der Beschuldigte von der Einstellung des Verfahrens nichts mitbekommt. Ob das der Regelfall ist, weiß ich kraft fehlender krimineller Karriere nicht.

Entweder die Sachlage ist noch nicht Geklärt ,oder ein Termin bei Gericht steht noch aus.

Solange die vor der Verjährungsfrist der jeweilige Straftat aktiv werden, kein Problem für die, wenn sie drüber liegen, bist Du fein raus.

Die Verjährungsfrist für Körperverletzung beträgt gemäß §78 StGB iVm § 224 StGB 10 Jahre. Die ham also noch ein bisserl Zeit.