Wann kommt der Brief von der Staatsanwaltschaft?
Hi,undzwar hatte ich vor 2 Monaten eine Anzeige wegen Nachstellung bekommen.Zur Vernehmung bin ich nicht gegangen,da ich das nicht für nötig gehalten habe.Wenn man beispielsweise etwas nicht beweisen kann oder das die Tat als harmlos eingestuft wird,wird ja das Verfahren eingestellt.Wann bekomme ich denn jetzt die Benachrichtigung von der Staatsanwaltschaft?Wie lange dauert es im Regelfall?
6 Antworten
Hallo goldeneye43,
die Frage nach dem Regelfall ist gut, denn es gibt keinen Regelfall.
Erstmal kommt es da drauf an, wann die Polizei überhaupt ihre Ermittlungstätigkeit abgeschlossen hat und die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft sendet. Je nach Auslastung der Polizei können hier schon einmal durchaus paar Monate vergehen.
Hat die Staatsanwaltschaft erst einmal die kompletten Akten erhalten, können durchaus paar weitere Monate vergehen und wann Du dann Post von der Staatsanwaltschaft erhältst hängt wieder davon ab, wie ausgelastet diese ist.
Ob das Verfahren ohne Gerichtsverhandlung eingestellt wird, ist natürlich fraglich.
Du schreibst:
Wenn man beispielsweise etwas nicht beweisen kann
Der Einwand ist zwar richtig, aber Beweise liegen ja offensichtlich vor, denn sonst wärst Du nicht Beschuldigter in einem Strafverfahren. Und selbst Zeugenaussagen (Aussage des Strafantragstellers) gelten als Beweis (man spricht von einem Personenbeweis).
Dir wurde rechtliches Gehör von der Polizei angeboten, aber wie Du schreibst, bist Du zur Vernehmung nicht hingegangen. Das war zwar Dein gutes Recht, aber somit hast Du Dir die Möglichkeit genommen, was zu den vorliegenden Beweisen/Zeugenaussagen zu sagen und hier evtl. irgendetwas zu entkräften. Die Staatsanwaltschaft hat also vermutlich nur Beweise die gegen Dich sprechen, aber nichts, was die Beweise/Zeugenaussage entkräftet.
Dann schreibst Du:
oder das die Tat als harmlos eingestuft wird,wird ja das Verfahren eingestellt
Es gibt keine Harmlosen Straftaten. Wenn die Straftat nur Harmlos wäre, hätte der Gesetzgeber die Handlung nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit eingestuft.
Das Verfahren kann nur nach folgender Rechtsgrundlage eingestellt werden:
§ 153 StPO - Einstellung wegen Geringfügigkeit
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
Die Schuld an der Tat kann man beispielsweise dann als gering ansehen, wenn:
- Der Täter ganz oder teilweise Schuldunfähig ist oder
- Rechtfertigungsgründe für die Tat vorlagen
Die beiden eben angeführten Punkte, können aber in der Regel nur dann festgestellt worden sein, wenn sich der Beschuldigte zur Tat geäußert hat, was Du aber wie geschrieben nicht getan hast.
Woher soll die Staatsanwaltschaft also wissen, ob Deine Schuld für die Tat als gering anzusehen ist?
Vielleicht hast Du ja Glück, dass sich der Antragsteller selber genügend Hinweise da drauf gegeben, dass Deine Schuld nur gering ist und die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren wirklich nach der eben genannten Rechtsgrundlage ein, aber ich vermute mal, dass eine Hauptverhandlung angesetzt wird und ein Richter Dich noch einmal sehen will, bevor er das Urteil spricht.
Schöne Grüße
TheGrow
Das ist jetzt Lotto. Es kann alles passieren. Im schlimmsten Fall holen sie dich zur Vernehmung. Dann tauchen sie plötzlich am Arbeitsplatz oder Zuhause auf und holen dich zur Vernehmung ab. Es könnte aber auch sein, dass du einfach ein Erinnerungsschreiben bekommst. Die Schnelligkeit und Schäfe des Vorgehens hängt davon ab, wie die Einschätzung des bearbeiteneden Staatsanwaltes ist (und sein Arbeitspensum).
Du mußt im Übrigen nicht beweisen etwas nicht gemacht zu haben, sondern sie müssen dir die Tat nachweisen. Darauf kannst du dann reagieren.
Wenn der Staatsanwalt die Anzeige für bare Münze nimmt und du dich nicht äußerst, kann er durchaus Anklage erheben, um gerichtlich den Sachverhalt zu klären.
Bei mir hat es 1 Jahr lang gedauert bis es zur Verhandlung kam bzw wo der Brief ankam
Das kann mehrere Monate dauern