Bekanntermaßen dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren nicht länger als 22 Uhr draußen aufhalten, unter 18 Jahren bis 24 Uhr.
Wenn man sich nun als Sechzehnjährige(r) nach 24 noch draußen befindet, zum Beispiel nach einer Party um 2 Uhr nachts nach Hause läuft, kann es passieren, dass man von der Polizei aufgegriffen wird. So sieht das Gesetz es ja auch vor.
Die Frage ist jetzt, ab WANN man 'morgens' als Jugendliche(r) wieder nach draußen darf,
denn man könnte theoretisch ja auch bis 4 Uhr auf der Party bleiben, dann würde man eventuell um halb 5 (morgens) draußen rumlaufen. Dadurch wäre man ja auch die ganze Nacht draußen gewesen, und hätte das Gesetz missachtet. Kann die Polizei einen auch morgens um halb 5 'aufgreifen'?
Es könnte ja auch sein, dass man vorher einfach nur früh beim Bäcker war, um sich Brötchen zu holen, oder? Man muss ja nicht zwangsläufig auf einer Party gewesen sein...
Ab welcher Uhrzeit darf man sich also 'morgens' wieder draußen aufhalten, ohne Gefahr zu laufen, von Polizisten mitgenommen zu werden?