Darf ich meine 14 jährige Tochter über Nacht alleine lassen?

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Hi Mutter1970,

... das Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangsrecht über unsere Kinder haben in erster Linie nur die Eltern. Diese Elternrechte (und -pflichten) sind als Personensorge und Vermögenssorge in den §§ 1626 ff BGB zu finden. In bestimmten öffentlichen Bereichen (z. Bsp. jugendgefährdende Orte, Gaststätten, etc.) wirkt das Jugendschutzgesetz mit.

Du als Mutter (ich gehe mal von einer Alleinerziehung aus) kannst Deiner 14jährigen Tochter jederzeit sagen, wann sie mit wem und für wie lange unterwegs und wo sein darf. Ein solches Vertrauen basiert auf die Einschätzung der Eltern, wie "erwachsen und selbständig" ihr eigenes Kind ist. Auch wenn der Gesetzgeber im § 1627 BGB folgendes festhält: "(Zitat) Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen. (Zitatende)", so bleibt das zunächst vorletzte Wort in einer Entscheidung erstmal bei den Eltern. Das letzte Wort hat das Familiengericht. Doch bis man das hören kann, dauerts ...

Also, keine Angst. Hab Vertrauen zu Deiner Tochter und treffe eine beiderseitig akzeptable Vereinbarung. Jederzeitige Erreichbarkeit, auch bei keinem Handyempfang, sollte eine grundlage mit sein. Es liegt dann an Deine Tochter, ob sie Dein Vertrauen enttäuschen wird, oder nicht. (Gegen-)Reagieren kannst Du allemal.

IdS

MrDirekt

Danke für die Anwort.....ich hoffe das ich mich auf meine Tochter verlassen kann, leider weiß man nie wirlich wie die Teens ticken und hoffe auf die Vernunft, die Nachbarn sind ja auch im Haus und der Hund. Aber was passiert, wenn Sie doch Freunde zu einer Party einläd??dann habe ich die Aufsichsichtspflicht verletzt und die Nachbarn so schätze ich Sie ein werden das Jugendamt einschalten.... Ich versuche das BESTE daraus zu machen.... Danke

@Mutter1970

Nun Mutter1970,

... DAS gehört zur, von mir erwähnten, "beiderseitig akzeptablen Vereinbarung". In dieser Vereinbarung kannst Du offen lassen, ob Du eine "Kontrollmöglichkeit" (Nachbarin, Vater, Mutter, Onkel, Tante, o.a.) einbaust. Eine Aufsichtspflicht ist da nicht verletzt, da Du von ihrer "Einsicht" ja überzeugt bist.

Dass Du das Beste für Deine Tochter willst, wird Sie merken, wissen und bestimmt auch WOLLEN. Hab Vertrauen ...

IdS

MrDirekt

Hallo, wenn deine Tochter damit einverstanden ist, denke ich dass es in dem Alter OK ist. Vieleicht kannst du ja eine Nachbarin fragen, ob es im Notfall möglich wäre, dass deine Tochter sich dann an sie wendet. Ich war auch alleinerziehend und die Handy + Nachbar-Variante hat bei mir super funktioniert. Allerdings wusste mein Chef um die Situation, so dass ich im Notfall auch schnell nach Hause gehen konnte. Wichtig ist allerdings schon auch, dass deine Tochter sich an die gemeinsam aufgestellten Spielregeln hält, sie ist ja doch schon in der Pupertät.

Alles liebe Anja

eigentlich schon. kommt drauf an, ob es auch klappt, du kennst doch deine tochter haargenau.

Das Problem kenne ich. Ich soll arbeiten und der Ex zeigte mich bei Nachtschicht aus Schikane sofort wegen "Verwahrlosung" und "Verletzung der Aufsichtspflicht" beim Jugendamt an. Die haben folgendes geäußert: WENN die Kinder die Möglichkeit haben, bei Bedarf umgehend Hilfe zu erhalten und ein Erwachsener greifbar ist, ist das ok. Wir hatten das Problem so gelöst: Eine Nachbarin hat sich bereit erklärt, im Fall der Fälle als Ansprechpartnerin zu fungieren. Sie hatte einen schlüssel zur Wohnung, die Kidner hätten nur 2 Treppen steigen müssen. Außerdem hatte ich immer das Handy in der Hosentasche,w ar also auch erreichbar. Da eines der Kinder über 10 war, sah das Jugendamt kein problem in der Lösung...schliesslich muss man ja irgendwie seinen lebensunterhalt erarbeiten können.

Ja sicher!! :) Meine Eltern haben sich getrennt als ich 12 war und von da an war ich auch immer wieder in der Nacht allein. Das ist kein Problem, wenn deine Tochter miteinverstanden ist!

Ich weiß nicht wie deine Situation ist, aber wenn du dich erst vor kurzem getrennt hast, pass auf das deine Tochter nicht eifnach 'ja ist okey' sagt, nur um dich nicht zu belasten. Sondern hör wirklich nach ob das für sie oke ist!

Doch ich denke sie freut sich eher ;-)

Ganz liebe Grüsse :)