Draussen bis nach 22:00

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Es gibt in der Schweiz keine gesetzlichen Ausgangsperren für Kinder und Jugendliche!

In der Schweiz gibt es ebenfalls umfangreiche Gesetze zum Schutz von Jugendlichen und möglichen Gefahren (Beispiel: Alkohol die teilrevidierte Lebensmittelverordnung und das Schweizerische Alkoholgesetz) jedoch wird hier nicht der Ausgang von Minderjährigen festgelegt (zumindest nicht auf Bundesbene!). In einigen Gemeinden verschiedener Kantone gibt es jedoch Ausgangssperren für Minderjährige. Die Gründe hierfür sind meist: extremer Vandalismus, öffentliche Besäufnisse oder Ruhestörung.

http://www.20min.ch/schweiz/news/story/14528815

Um auf deine Frage zurückzukommen: NEIN es gibt kein Ausgangsverbot! Wenn du jedoch in einer (der wenigen) Gemeinde lebst die ein Ausgangsverbot erlassen haben kannst du das über Google nachschlagen.

ja soweit ich weiss schon (meine eltern sind anwälte und die meinten dass es verboten sei da es teilweise schon dunkel ist und deine eltern somit die aufsichtspflicht vernachlössigen ) also erst ab 16 darf man bis 22:00 draussen bleiben :) ich finds auch :) bin auch 14 :) und rege mich jedesmal darüber auf aber kopf hoch du hast nur nich einandhalb jahre dann darfst du auch solange draussen bleiben (und wenn deine freunde erwischt werden von der polizei dann können die eltern strafe zehlen da sie ja die aufsichtspfliht vernachlässigen hehe:)

Allexandra0809  22.09.2014, 21:40

Wenn Deine Eltern alle Rechtsstreitigkeiten so auslegen, dann sind sie bald pleite.

Es ist verboten für Jugendliche, draußen zu sein, weil es Nacht ist? Dann dürfen Jugendliche im Winter bis 17 Uhr draußen sein, weil es dann dunkel wird.

amdros  22.09.2014, 21:42

Dann erzählen dir auch deine Eltern Schwachsinn..auch wenn sie Anwälte sind!!

uncutparadise  26.09.2014, 08:41

Dein Eltern sind Anwälte und erzählen so einen Blödsinn ? Wahrscheinlich haben sie gedacht, wenn sie die Wahrheit sagen, kriegen sie dich gar nicht mehr in den Griff ;-) Urteile sagen eindeutig, dass 16jährige nicht mehr ständig unter Aufsicht sein sollen und müssen, somit ist die grundsätzliche Begründung Aufsichtspflichtverletztung Käse. Aber was können zwei Anwälte schon wissen... ;-)

In Deutschland ist es so, dass man nur bis 22 Uhr draußen bleiben kann. Falls dir was passiert oder sonst was bekommen deine Eltern evtl eine Anzeige wegen unterlassener Aufsicht...also hat dein Vater recht..

amdros  22.09.2014, 21:32

Das ist ein immer wiederkehrender Irrtum..die Eltern haben es zu bestimmen!

PatrickLassan  23.09.2014, 10:40
In Deutschland ist es so, dass man nur bis 22 Uhr draußen bleiben kann.

Und in welchem Gesetz ist das geregelt?

domeebey  23.09.2014, 12:47
@PatrickLassan

§ 4 JuSchG (Jugendschutzgesetz) - Gaststätten

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.

(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.

§ 5 JuSchG - Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

Das Gilt nur für Veranstaltungen, ich weiß. Jedoch ist es eine Richtlinie und sollte es passieren, dass der Minderjährigen Person (unter 16) nach 22 Uhr etwas zustößt bzw. die Polizei sie aufgabelt,wird sie nach Hause gebracht. In häufiger vorkommenden Fälle kann das Jugendamt eingeschaltet werden, wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern.

uncutparadise  26.09.2014, 08:38
@domeebey

Es ist super, wenn man copy&paste von Gesetzen gelernt hat. Wichtiger jedoch wäre es, auch den Text gelesen und verstanden zu haben. Der Text geht um Gaststätten und Tanzveranstaltungen, denn das JuSchG regelt lediglich den Aufenthalt an bestimmten, jugendgefährdenden Orten. Draußen bleiben darfst Du in Deutschland so lange Du möchtest und Deine Eltern das erlauben.

Zum anderen ist es völlig sinnfrei, auf die Frage nach den Regeln der Schweiz hier deutsche Gesetze zu posten ;-)

Ist so steht im JuSchG dass Kinder unter 16 "nur" bis 22 Uhr draussen sein dürfen, der Vater kann allerdings auch noch kürzere Zeiten setzen.

amdros  22.09.2014, 21:39

Das ist falsch...siehe meinen Link!!

Allexandra0809  22.09.2014, 21:41
@amdros

Wollt ich auch grad kommentieren. Das geht wohl nie aus den Köpfen raus.

uncutparadise  26.09.2014, 08:42
Ist so steht im JuSchG dass Kinder unter 16 "nur" bis 22 Uhr draussen sein dürfen

WENN ihr schon Gesetze zitiert, dann bitte auch richtig ! Lies es Dir einfach mal durch, dann kommt so eine Antwort nicht mehr !

Ja ist es, du darfst ab 16 bis 00:00 uhr und ab 18 dann solang du willst.

Allexandra0809  22.09.2014, 21:34

Wo steht das?

Allexandra0809  22.09.2014, 21:37
@rtkjertjkhuuikj

So ein Schwachsinn. Da ist geregelt, wer wie lange an Verantstaltungen teilnehmen darf, aber nicht, wie lange man auf der Straße sein darf.

uncutparadise  26.09.2014, 08:39
@rtkjertjkhuuikj

Nicht nur posten, auch durchlesen. Der Artikel sagt es ganz genau, Du hast es nur falsch verstanden !