Wie läuft ein Verhör bei der Polizei ab?
wo geschieht das? wird der verhör proktokolliert? fängt der polizist einfach mit den fragen an? ich weiß, eine seltsame frage ^^ wäre toll, wenn jemand was dazu weiß (:
freue mich auf jede antwort (:
5 Antworten
Zunächst die Frage, ob es eine Zeugen- oder Beschuldigtenvernehmung ist.
In beiden Fällen gilt: Vor der Polizei braucht niemand eine Aussage machen.
Der Beschuldigte: Er muss vor seiner ersten Vernehmung über seine Rechte belehrt werden.
- welche Tat ihm vorgeworfen wird
- dass er zur Sache aussagen kann oder nicht
- dass er auch vor dieser ersten Vernehmung einen Verteidiger seiner Wahl befragen kann
- dass er einzelne Beweiserhebungen beantragen kann.
Zu den Personaldaten muss sich auch der Beschuldigte äußern.
Ich rate meist, zu der Vernehmung zu gehen und sich dort anzuhören, was eigentlich vorgeworfen wird. Bleibt man einfach der Vernehmung fern, eröffnet man dem Staatsanwalt den ungehinderten Weg zum Strafbefehl ohne weiter Anhörung, denn das Recht aufs "rechtliche Gehör" wurde ja gewährt, nur hat der Beschuldigte es nicht genutzt.
Der Zeuge: Er muss vor seiner Vernehmung darüber belehrt werden, dass er ein Aussage- und Zeugnisverweigerungrecht hat (falls er sich selbst oder Angehörige belasten würde oder er eine Amntsverschwiegenheit geltend machen kann). Auch er muss sich zu seiner Person äußern.
Wie sich die Vernehmung tatsächlich abspielt, ist eine Frage der Taktik und wird vom vernehmenden Beamten gesteuert. Es kann durchaus sein, dass zunächst der Beschuldigte/Zeuge die ganze Sache aus seiner Sicht schildert (es wird wortgetreu protokolliert) und erst später zur Konkretisierung Fragen gestellt werden. Es kann aber auch von Anfang an Frage/Antwort geben.
Die elektronische Aufnahem der Aussage ist nur mit Zustimmung des Aussagenden zulässig.
Die Rechtsmittelbelehrung ist ausserordentlich wichtig, fehlt diese, so kann eine evtl. Aussage nicht verwendet werden.
danke für die vielen informationen (:
Zusätzlich kommt es noch auf Deinen Status an. Wenn du Beschuldigt bist, dann steht Dir ein Rechtsanwalt zu. Weiterhin brauchst Du keine Aussage machen. Du hast das Recht zu schweigen. Als Zeuge/ Geschädigter bringst Du Deinen Perso mit. Erst werden die Personalien aufgenommen, und dann erzählst Du einfach drauf los. Falls Du dir unsicher bist, kannst Du auch eine Person Deines Vertrauens mitbringen - dann bist Du nicht ganz allein.
danke erst mal (:
angenommen, jemand wurde wegen diebstahl verdächtigt. braucht er jz gleich einen rechtsanwalt? wenn ja, wird er dann trotzdem noch verhört? p.s. ich recharchiere für mein buch. nicht, dass jemand noch was falsches denkt ^^
Ob man sich sofort einen Rechtsanwalt nimmt, ist die Entscheidung jedes Einzelnen. Ich empfehle immer, erst einmal zur Vernehmung zu gehen, anzuhören was vorgeworfen wird und dann ggf. einen RA hinzuzuziehen. Ein Anwesenheitsrecht hat der RA sowiso nur bei der staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmung. Bei der polizeilichen Vernehmung darf er draußen vor der Tür warten.
"ich recharchiere für mein Buch. nicht, dass jemand noch was falsches denkt"
welcher Art Buch ist es?
"Wenn du Beschuldigt bist, dann steht Dir ein Rechtsanwalt zu"
aber nicht bei der polizeilichen Vernehmung. Der Anwalt hat kein Anwesenheitsrecht.
"Falls Du dir unsicher bist, kannst Du auch eine Person Deines Vertrauens mitbringen - dann bist Du nicht ganz allein."
Wie kommst du denn darauf?
@ Dabbel:
Ich weiß leider nicht, woher Du kommst und ob es da vielleicht anders gehandhabt wird. Aber ich kenne Polizisten, auf deren Revier es genau so praktiziert wird, wie ich es geschrieben habe!
Der Polizist nimmt die Personalien auf (Ausweis und die Einladung mitnehmen)und fragt dann los. Ja, das wird protokolliert und das Protokoll musst Du dann anschließend durchlesen (Eventuelle Korrekturen werden sofort vorgenommen) und dann unterschreiben.
Ich weiss Bescheid.Wurde 2007 5 mal von der Kripo verhört.Es wird alles protokolliert.Ich wurde noch fotografiert u musste meine DNA abgeben.War ne nette Beamtin.Sie stellt Fragen u wenn du alles zugibst sofort bist du am besten dran.Es kann dann sogar passieren dass das Verfahren eingestellt wird.Bei mir dauerte es jedesmal so ne Stunde.Es hat mich aber so mitgenommen dass ich kurz darauf ne schlimme Gürtelrose u nen Herzinfarkt bekam.Ich werd nie mehr straffällig werden.Bin übrigens nicht mehr sehr jung
vielen dank für deine hilfreiche antwort.
du hast geschrieben, dass es jedesmal eine std dauerte. heißt das, du kannst über mehrere tage verhört werden? wenn ja, kannst du dann zwischendurch nach hause?
Wegen eines Ladendiebstahls wird es sicherlich in kurzer Zeit erledigt sein, bei einem Kapitalverbrechen kann es durchaus länger dauern (aber dann kommt die Polizei zu dir ins Gefängnis).
ich wette du weißt nichtmal was KriPo heißt!
Ehrlich sitzt am Längsten.
Meistens im Büro des Beamten.. Nach Aufnahme bzw Abgleichs der Personalien stellt er Fragen oder bittet Dich die Sachlage zu schildern..
Zusatz: Die Vernehmungen, die man sehr oft im Fernsehen sieht, sind kein Beispiel für echte polizeiliche Arbeit. Sie wären zu 99 % nicht gerichtsverwertbar.