Wie genau läuft eine Vernehmung ab?

8 Antworten

Keine Ahnung aber ich denke,je redseliger Du bist desto schneller ist das vorbei.Und wenn Beweise vorliegen,würde ich nicht verneinen.Ich würde ,glaube ich mit arbeiten,weil,wenn ich schon verdächtigt bin und Beweise mich belasten,hilft ja nur noch ein Geständnis.

Je redseliger man ist, desto schneller redet man sich um Kopf und Kragen. Ich wuerde bei der Polizwei gar nichts sagen (wenn ich ueberhaupt dort erscheinen wuerde).

@DerCaveman

Natürlich kannst Du die Aussagen verweigern. Bringt Dich aber doch nicht weiter.Ich würde,wenn ich schon Dreck am Stecken hab,miteinander arbeiten wollen. Dann hab ichs schneller hinter mir!

@silberwind58

Kann man so nicht sagen.

Es gibt tatsächliche Fälle, in denen "nicht erscheinen und nichts sagen" sinnvoller ist...

Gibt natürlich auch Fälle in denen es kontraproduktiv ist. Jeder Fall ist individuell, also ist eine allgemeine Aussage schwer zu treffen.

"Ich geb bei der Polizei immer alles zu" ist aber genau so ein Blödsinn wie "ich sag bei der Polizei gar nichts"...

Wahrscheinlich werden sie dich im Verhör höchstens auf bestimmte Beweise ansprechen und nachfragen. Zu sehen bekommt man wahrscheinlich durch Akteneinsicht von einem Anwalt, in Form von Dokumentationen der Beweisstücke. Ich bin mir nicht sicher, ob und wann man selbst Akteneinsicht beantragen kann.

Warum sollte dir die Polizei ueberhaupt erzaehlen, welche Beweise gegen dich vorliegen? 

Sind die dazu nicht verpflichtet ? Also nach einer Vernehmung ? Also jetzt zB bei einem kleinen Fall den die schnell abhaken wollen ?

@lukasschroeder1

Natuerlich nicht. Die Polizei ermittelt und sammelt Beweise, die sie dann an die Staatsanwaltschaft weiter gibt.

Naja ich war bisher wegen 3 fällen bei der Polizei und jedes Mal wurden mir die jeweiligen Beweise gezeigt. Also waren jedes Mal kleine Delikte

1. Vernehmung zur Person oder zur Sache?

2.Vernehmung als Beschuldigter, Zeuge, Betroffener o.a.

3.Als Beschuldigter

a) muss über seine Rechte belehrt werden §136 Stopp

b) Tatvorwurf eröffnet werden

c) Hinweis zur Aussageverweigerung

d) es kann zu jeder Zeit ein Verteidiger hinzugezogen werden

e) Beschuldigt u.a. haben das Recht Beweisanträge zu stellen.

Halten sich die Vernehmenden Personen nicht an die von der Stopp geforderten Belehrungen dann ist die Aussage nicht Gerichtsverwertbar.

Bei der Vernehmung darf gelogen werden bis sich die Balken biegen.

Hallo,

ich da du von "Beweisen gegen dich" sprichst geh ich davon aus, dass du von einer Beschuldigtenvernehmung redest.

Zuerst wirst du belehrt, als Beschuldigter hast du ein Aussagerecht, aber keine Pflicht zur Aussage. Willst du dich nach Belehrung zur Sache äußeren, werden erstmal deine Personalien überprüft.

Die eigentliche Vernehmung führt jeder Kollege ein bisschen individuell, ich erzähl dir mal "meine Vernehmungsstrategie", die so grob von allen Kollegen angewandt wird:

Zuerst den zu Vernehmenden erzählen lassen.

Im Anschluss stell ich konkrete Fragen zu einzelnen Punkte, die für mich wichtig sind.

Stelle ich dann Diskrepanzen zwischen meinen Beweisen und den Aussagen meines Gegenübers fest, halte ich ihm die Beweise vor, die ich habe und befrage ihn noch einmal zu den jeweiligen Punkten.

Der Hintergrund ist: Sollte mein Gegenüber von Anfang an ehrlich zu mir sein (bzw. geständig), hab ich bei seinen Aussagen eine ganz anderes Vertrauensverhältnis, das heißt ich prüf ggf. im Nachgang an die Vernehmung weniger Aussagen nochmal nach, bzw. nicht so detailliert. Außerdem erwähne ich das Verhalten natürlich im Sachverhalt und nach meiner Erfahrung kommt das bei der Staatsanwaltschaft und beim Gericht sehr gut an, wenn der Beschuldigte von Anfang an "mitgearbeitet" hat.

Gleichzeitig hat der Beschuldigte keine Wahrheitspflicht, zu lügen darf ihm also nicht zum Nachteil ausgelegt werden... denke mal, die Wahrheit zu sagen ist eher ein "weicher" Faktor im zwischenmenschlichen Bereich...

Du kriegst das schon hin, wir reißen keinen den Kopf runter;)

Alles Gute!

Sehr gut geschrieben, vor allem recht ehrlich. Denn genau das:

Zuerst den zu Vernehmenden erzählen lassen.

ist der Grund warum man als Beschuldigter keine Aussage bei der Polizei macht. Im Grunde hält man Grundsätzlich bei Vernehmungen die Klappe.

@Artus01

Gründsätzlich ist wieder so pauschal... wenn ich Beweise hab, die mich entlasten wäre ich ja selten dumm, wenn ich die nicht anbringe...

Im übrigen ist die Vernehmungsmethode auch bei Zeugen interessant... ist oft so, dass die Zeugen den Vorgang ganz anders wahrgenommen haben, als bis zu dem Zeitpunkt in den Akten steht. Da ist es besser, "erzählen zu lassen", als Suggestivfragen zu stellen.

Und ja, oft (nicht immer) ist es besser, erst konkrete Fragen abzuwarten. So würde ich es zumindest als Beschuldigter machen, wenn ich nicht zu unrecht beschuldigt worden wäre...

Also man soll nichts sagen, damit die das am Ende nicht gegen mich verwenden das ist ja logisch.
Aber beim Staatsanwalt kommt dann doch ein Schreiben an, wo drin steht das ich ohne einen Anwalt keine Aussage machen möchte.

Dann endet doch zu 100% vor Gericht ?

@lukasschroeder1

Die Frage ob das vor Gericht endet kann theoretisch nicht beantwortet werden, denn dazu muß man wissen was bereits an Fakten ermittelt wurde. Es kann nämlich durchaus sein daß die Bekannten Dinge nicht für eine Anklage ausreichen.

Der Punkt - zuerst den zu Vernehmenden erzählen lassen - wirft die Gefahr auf daß Dinge erzählt werden die noch ger nicht bekannt sind. Als Beschuldigter muß man nicht dabei behilflich sein verknackt zu werden. Man erscheint zu einer solchen Vernehmung am Besten gar nicht.

@Artus01

Jup, kann man nicht so einfach sagen. Nicht jede Anzeige ohne Beschuldigtenvernehmung landet vor Gericht.

Wenn du dich dazu entschließt, nicht zum Vernehmungstermin zu erscheinen (ist dein gutes Recht (solange es eine polizeiliche Vorladung ist, bei einer staatsanwaltschaftlichen hast du die Pflicht zu erscheinen)), ist es zumindest nett, dem Kollegen davor telefonisch Bescheid zu geben. Nichts ist ätzender als einen Vernehmungstermin abzuwarten, wenn dann keiner kommt... wir haben alle auch was anderes zu tun:D

@Dommie1306

bei einer staatsanwaltschaftlichen hast du die Pflicht zu erscheinen

Hier fehlt der Hinweis daß man als Bechuldigter lediglich Angaben zur Person machen muß, zur Sache selbst nicht. Das gilt im übrigen auch vor Gericht.

@Artus01

Richtig, danke für die Ergänzung

@Dommie1306

Und wenn man auch bei der Vorladung durch den Staatsanwalt nicht kommt?

@B1ene

Dann wird die Verhaftung und zwangsweise Vorführung durch die Staatsanwaltschaft angeordnet.