Verfahren Eingestellt / Vergessen ?
Hallo,
Ich wurde im März 2018 zu einem Beschuldigten Verhör geladen wo der Polizist zum ende des Verhörs meinte das die sache jetzt zur staatsanwaltschaft geht und der über den weiteren verlauf entscheidet. Ich hab von dem Tag an nix meher wegen dieser angelegenheit gehört weder vom gericht noch von der Polizei was ich ja an sich erst mal als nix schlechtes deuten würde. Kann es sein das uns einfach vergessen wurde mit zu teilen das das Verfahren eingestellt wurde ... Ich möchte da jetzt nur nicht anrufen und evt schlafende hunde wecken.
Ist das üblich das man da keine Rückmeldung meher bekommt da die sache jetzt schon fast 2 Jahre zurückliegt ? (November 2017)
(der Polizist der mich Vernommen hat ein Disziplinar verfahren am Hals kann es villeicht daran liegen)
Und meine Zweite frage im November 2017 hat die Polizei mein Handy eingezogen sehe ich das ding jehmals wieder ist ja nun auch schon eine weile her ...
Danke im Voraus
3 Antworten
Wenn Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs.2 StPO erfolgt, unterlässt die StA oft eine Mitteilung an den ehemals Beschuldigten.
Was eigentlich nur für Ermittlungsverfahren gilt, von denen der Beschuldigte nie eine offizielle Mitteilung erhält, hat sich diese Handhabung auch bei Ermittlungsverfahren mit vorheriger Anhörung (Vernehmung bei der Polizei) immer mehr breit gemacht.
Je nach verfahren und gesetzeslage können sich verhandlungen über mehrere Jahre ausbreiten. Abgesehen davon ist das Disziplinarverfahren eines einzelnen Beamten kein Grund einen zeugen auszuschließen die Befragung könnte nur wiederholt werden müssen. Es sei denn der ganze strafbestand beruht auf Aussagen des Beamten dann müsste die Verhandlung bis zur Beendigung des disziplinarverfahren ausgesetzt werden und bei einem negativen Ergebnis auf rechtsgehalt/richtigkeit geprüft werden. Im Zweifel für den Angeklagten. Aber keine Sorge die Staatsanwaltschaft ist ihrer Zeit immer voraus und sendet bei weiteren Fragen immer postalische Vorladungen.
Keine Sorge, du wirst nicht vergessen.