Darf man als Polizist bei der Polizei Berlin eine doppelte Staatsangehörigkeit haben?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Komisch, wie sicher sich manche sind .... Und völlig falsch antworten. Das ist das dumme an GF. Niemand überprüft das.

Du bist Deutscher. Das langt ja allemal. Was du "noch bist", ist egal.

Wärest du kein Deutscher, müsstest du EU Bürger sein, um bei der Polizei im Vollzug arbeiten zu können. In Einzelfällen reicht auch der europäische Wirtschaftsraum.

Das gilt nicht nur in Berlin, sondern der ganzen Republik.

Gruß S.

Einstellungsvoraussetzungen

In die Laufbahn des mittleren und gehobenen Dienstes der Schutz- bzw. Kriminalpolizei darf eingestellt werden, wer

  • Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehörige/r eines Mitgliedslandes der Europäischen Union ist (Für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen – bei Bedarf bitte erfragen.),

https://www.berlin.de/polizei/beruf/polizist-polizistin-werden/bewerbung-einstellung/

Und Deutscher im Sinne Arrikel 116 GG bist du, wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Danke!

Da du die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzt, spielt deine zuaetzliche auslaendische Staatsangehoerigkeit in Deutschland ueberhaupt keine Rolle. In Deutschland wirst du ausschliesslich als Deutscher betrachtet und darfst dich gegenueber deutschen Behoerden auch nur mit deutschen Ausweispapieren ausweisen. Dass du auch noch eine weitere Staatsangehoerigkeit besitzt, aendert nichts daran, dass du in Deutschland ausschliesslich Deutscher bist und nichts anderes.

Problematisch kann es nur werden, wenn du dich irgendwann auf Grund geänderter Gesetzeslage für eine entscheiden musst, und du da beispielsweise die Tunesische wählst.