Wie können sich Lkw Fahrer gegen Abstandsmessungsabzocke wehren?
Mein Mann ist schon 25 Jahre Berufskraftfahrer. Dieses Jahr hat er schon 3 Anhörungsbögen wegen zu geringem Abstand auf der A7 bekommen, jedesmal wurde er überholt und ein Auto fuhr in seinen Sicherheitsabstand. Von der Bußgeldstelle bekommt er immer nur ein Beweisfoto. Wie könnte man handeln um zu seinem Recht als Lkw Fahrer zu kommen,der nichts für das Einscheren anderer Verkehrsteilnehmer kann? Für hilfreiche Hinweise wären wir sehr dankbar.
3 Antworten
Nun ja, bei 3 Verstößen innerhalb eines Jahres würde ich schon mal über das eigene Fahrverhalten nachdenken.
Aber zur Sache:
Abstandsmessungen werden immer per Videoaufnahme dokumentiert. Dazu wird allerdings nur ein relativ kleiner Bereich überwacht, meist sind es nur etwa 300m. Das heißt nur das was hier gefilmt wird ist auch später als Beweis vorhanden.
Das kann ein Vorteil sein, aber auch ein Nachteil.
In der Regel werden allerdings nur Verstöße die gleichmäßig über diese 300m begangen werden auch zur Anzeige gebracht. Wenn also der Abstand durch ein einscherendes, oder durch ein abbremsendes Fahrzeug verkürzt wurde dann ist das auf dem Video zu erkennen, dann wird das auch nicht gewertet. Und wenn er überholt wurde dann wird ja der Abstand des PKW nach dem Einscheren schnell größer, auch das ist gut erkennbar und wird nicht als Abstandsverstoß gewertet.
Meines Wissens nach hat Dein Mann die Möglichkeit sich das Video auf der zuständigen Stelle anzusehen. Wenn das verwehrt wird dann geht das auf jeden Fall mit einem Anwalt. Das kostet natürlich Geld, dann hat er aber gleich jemanden an seiner Seite der die richtigen Schritte unternehmen kann.
Dankeschön,ich denke wir werden deinen Rat befolgen und uns dasVideo ansehen und das mit nem Anwalt. lg
Dankeschön,ich denke wir werden deinen Rat befolgen und uns dasVideo ansehen und das mit nem Anwalt. lg
Um einen Anwalt wird Dein Mann nicht drum rum kommen.Schon wegen der Akteneinsicht. Eine Abstandsmessung wird ja in der Regel über eine bestimmte Srecke durchgeführt. Sollte tatsächlich kurz vorher ein anderes KfZ eingescherrt sein, ist das in der Regel sichtbar und nachweisbar. Ein Einspruch könnte durchaus Erfolg haben. Schau z.Bsp. mal hier: http://www.einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de/abstandsmessung.htm
Danke,hab schon nachgesehen,ich denke das hilft uns.lg
Etwas spät. Sollte es aber leider immer noch ein aktuelles Thema sein, schlage ich vor, ein Videoaufzeichnungsgerät vorne anzubringen. Die Dinger sind nicht mehr teuer. Es hilft auch, andere prekäre Situationen aufzuklären. Selbst als Pkw-Fahrer kenne ich das Problem. In einer mehrspurigen Kolonne ist kaum ein vernünftiger Abstand einzuhalten.