Wie kann man herausfinden, ob (und vielleicht wo) jemand arbeitet?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auskünfte erhältst du nirgends. Bundesdatenschutzgesetz wird und muß ernst genommen werden. Du mußt nicht unbedingt den Arbeitgeber/Auftragnehmer kennen. Wenn du im Verdachtsfalle eine Anzeige (geht auch anonym) an das Finanzamt oder Zollamt schickst wird diese in jedem Fall verfolgt. Die erste Kontrolle ob Person X z.B. staatliche Hilfe in Anspruch nimmt ist schnell erledigt. Ob weitere Hinweise, Meldungen bzw. Verdachtsmomente vorliegen ist auch umgehend erledigt. Der Hinweis auf den Arbeitgeber/Auftraggeber wäre zwar hilfreich, ist aber nicht notwendig. Durch Schwarzarbeit entsteht der Volkswirtschaft Milliardenschaden und darf nicht verharmlost werden. Vielleicht ist dir dieser Link hilfreich: <<<<<http://www.schwarzarbeiter.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=83

Du kannst dem Finanzamt einen Tipp geben, was du vermutest. Das wird überprüft. Du erhälst allerdings vom Finanzamt und anderen Behörden wegen des Datenschutzgesetzes keine Auskunft. Das einzige was dir hilft, ist der Gang zum Anwalt. Der bekommt die erforderliche Auskunft.und du die Auskunft wo der Betreffende arbeitet, so er angemeldet ist.

beim Finanzamt nachfragen

klar, die sagen jedem alles

Huhuhahahahihihiiii!

wenn es tatsächlich um "betrug" geht, ist zunächst die polizei und dann die staatsanwaltschaft zuständig. DU kannst niemanden wegen betrugs verklagen. nur "anzeigen"

ich glaube nicht, dass das Finanzamt jetzt schon weiß, ob jemand "angemeldet" oder "schwarz" arbeitet. Die Krankenkassen, bei denen die Anmeldungen einlaufen, haben Schweigepflicht, was Versichertendaten anbelangt. Wenn Du jemanden verklagen willst, ist das in diesem Fall immer ein Risiko. Aber, wenn Du gewinnst, und der- oder diejenige die Kosten nicht bezahlt, hast Du immer noch einen sogenannten "Titel" der 30 Jahre vollstreckbar ist. Sollte der- oder diejenige Privatinsolvenz beantragen, hast Du immer noch 6 Jahre lang Chancen etwas Geld zu bekommen, weil in der sogenannten "Wohlverhaltensphase" alles überschüssige Geld an den Insolvenzverwalter gegeben werden muss, der das Geld dann anteilig aufteilt.