Rückzahlung Hartz 4 nach Erbe?

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Nein. ALG2 wird nach dem Zuflußprinzip berechnet. Nur Einkommen, das im Zahlungszeitraum zufließt, darf angerechnet werden.

Wenn der Bezug vor dem Erbe lag, wird nichts zurückgefordert.

nein, da du im bezugszeitraum hilfebedürftig warst, hast du die leistungen zu recht bekommen und musst nichts zurück zahlen.

das Erbe hat demnach nach der Leistung stattgefunden , somit wird nichts zurück verlangt .Die Akte ist sozusagen geschlossen.

Ich wüsste nicht, auf welcher Rechtsgrundlage ein derartiges Rückerstattungbegehren begründet sein sollte! Selbst bei Überzahlung (also zu hoch berechnetem Bescheid) ist der Betroffene nicht rückerstattungsverpflichtet! ;-)

H4 ist kein Kredit.

Ergo: Du musst nichts zurückzahlen.