Wie kann ich ausrechnen wieviel ich von den Fortbildungskosten durch die Steuer zurück erhalte?

6 Antworten

Das hängt natürlich vom Einkommen ab und dem damit verbundenen persönlichen Steuersatz. Je mehr man verdient, umso mehr kriegt man zurück. 

Wenn dein Einkommen in 2016 ähnlich ist, dann kannst du einfach deinen Steuersatz errechnen (wieviel Prozent vom Brutto geht als Lohnsteuer und Soli ab - Sozialabgaben bleiben außen vor), wenn das z.B. 20 % wäre, dann kannst du ca. 1100 Euro Steuern erstattet bekommen von deinen Kosten.

Oder du versuchst es mit einem Brutto Netto Rechner, gibt einmal dein Brutto ein und einmal das Brutto abzüglich Fortbildungskosten, die Differenz der zu zahlenden Steuern wäre dann die mögliche Erstattung (Beispiel: brutto 35500, brutto abzüglich Fortbildungskosten 30 000).

Von dem Fortbildungskosten selbst erhälst du gar nichts zurück, du musst lediglich keine Lohnsteuer darauf zahlen und erhälst dadurch die zuviel gezahlte Steuer zurück. Mehr als man an Steuern gezahlt hat, kann man nicht zurück erhalten. 

Es hängt also von vielen Faktoren ab, was es genau zurück gibt, auch ob man eine gemeinsame Veranlagung mit dem Ehepartner macht und welche Kosten man noch abzusetzen hat. 

Wie kommt ihr immer darauf, dass ihr von Finanzamt kosten zurückerstatet bekommt?

Du erhälst vom Finazamt keinen Cent von deinen Fortbildungskosten zurück.

Die Kosten für die Fortbildung kannst du bei den Sonderausgaben geltend machen. Vorausgesetzt sind anrechenbar.

Kommst du über den so wie so vorhandenen Freibetrag, dann verringert sich dadurch nur dein zu versteuerendes Einkommen und du zahlst etwas weniger an Lohn/Einkommenssteuer.

Ende und Fertig.


Den § im EStG würde ich gerne mal sehen, in dem steht, dass Fortbildungskosten als Sonderausgaben abzugsfähig sind..;-)

Die Fortbildungskosten werden gem. §9 EStG als Werbungskosten berücksichtigt. Pi mal Daumen kannst du die Steuerersparnis berechnen, indem du die Fortbildungskosten x deinen persönlichen Steuersatz rechnest..20% Steuersatz -> Ersparnis 1.100€

@Lenniii96

Na, dann eben als Werbungskosten.

Das ändert aber an der Minderung seines zu versteuerenden Einkommens und der dadurch geringeren Steuerschuld nichts.

Und er bekommt auch nicht die Fortbildungskosten erstattet.

Nein. Weil das von deinem individuellen Steuersatz und damit von deinem Gesamtjahreseinkommen abhängt. Du kannst Fortbildungskosten in vielen Fällen im Rahmen der Steuererklärung einkommensmindernd ansetzen. Aber wenn du zum Beispiel im Veranlagungsjahr kein Arbeitseinkommen oberhalb des Grundfreibetrages hast, zahlst du auch keine Steuern, sodass sich die Absetzungsmöglichkeit nicht auswirkt. 

Je höher dein Jahreseinkommen, desto höher dein Einkommenssteuersatz. Und je höher der Steuersatz, desto höher ist die Ersparnis durch die Steuerminderung.

Zwischen .... und .... Euro.

Wenn Du die Kosten zu 100% absetzen kannst, dann tipper mal Dein aktuelles Gehalt in einen Brutto/Netto Rechner und dann Dein aktuelles Gehalt abzüglich 5500 Euro in den Rechner ein.

Bitte eingeben:

1. Jahresbruttogehalt (incl. 13. und Weihnachts- Urlaubsgeld etc.)
2. dasselbe ./. 5500

Die Differenz ist die Steuerersparnis !

https://www.bmf-steuerrechner.de/bl2017/?

Ganz grob kommt es auf deinen Grenzsteuersatz an