Kann man eine erlernte Kampfkunst steuerlich erstattet bekommen?

siola55  11.09.2020, 07:36

Was bitte meinst du mit "indirekte Steuer"?

iphysics 
Fragesteller
 11.09.2020, 19:49

halt die Steuer die man mit der Finanzierung der Ausbildung zzgl. zahlt . Aber die Frage bezieht sich eher ob eine Absetzung der Steuer auch möglich sein kann.

7 Antworten

Theoretisch kann man auch damit Geld verdienen

Richtig. Theoretisch kann jeder aus jedem Hobby einen Broterwerb machen. Und wenn die deutschen Steuerbeamten deshalb anfangen würden, allen Leuten ihre Kosten für Hobbies zu „erstatten“ (um dein Wort, das in Zusammenhang mit Einkommensteuer nicht korrekt ist, zu benutzen), dann wäre der Staat im Nu bankrott.

Falls jemand tatsächlich zumindest eine nachvollziehbare Absicht hatte, aus dem Kampfsport-Hobby einen Beruf zu machen, dann sollte derjenige ruhig versuchen, die Kosten dafür in der Steuererklärung anzugeben, und ich kann mir gut vorstellen, dass in diesem Fall zumindest Dan-Prüfungskosten etc. von der Steuer abgesetzt werden können (← das ist das korrekte Wort).

Wenn du mit einer anerkannten Kampfsport-Trainerlizenz ein Unternehmen gründest, also z. B. eine Schule, und dich hauptberuflich, also z.B. mit einem 450€-Nebenjob anderer Tätigkeit, bemühst davon finanziell zu leben, dann wird dir normalerweise immerhin die Prüfungsgebühr (plus Fahrtkosten) für diesen Trainerschein steuerlich angerechnet, allerdings unter Vorbehalt!

Denn sollte es doch mehr dein Hobby bleiben, wird die Steuervergünstigung wieder rückgängig gemacht werden.

Wer seine erst hobbyartige Ausbildung später zum Beruf machen will, soll auch unterstützt werden, wer nur sein Hobby von allen anderen Steuerzahlern bezahlt haben möchte, wird fast immer als Steuerbetrüger auffallen!

Die indirekten Steuern willst du erstattet haben? Also die Umsatzsteuer aus den Kursen als Vorsteuer abziehen?

Dann müsstest du bereits bei Start des Lehrgangs ein Gewerbe (bzw. Unternehmen) anmelden (und dabei natürlich auf die Kleinunternehmer Regelung, die wohl grundsätzlich ersteinmal anzuwenden wäre, verzichten).

Ob du damit aber Erfolg hast wage ich zu bezweifeln. Bei solchen Kursen stehen idr Keine berufstypischen Kenntnisse im Vordergrund. Es müsste eine ernsthafte Absicht nachgewiesen werden, das dies für eine spätere selbständige Tätigkeit gemacht wird. (siehe auch BFH v. 17.11.1978, VI R 139/76, BStBl II 1979.180 zu § 12 Nr. 1 EStG i.v.m. § 15 Abs. 1a UStG).

aber selbst wenn die Absicht plausibel nachgewiesen werden kann wird die Finanzverwaltung vermutlich argumentieren, das auch eine nicht unerhebliche private Veranlassung (Hobby) vorliegt und mangels Objektiven Aufteilungsmaßstab ein Abzug daher insgesamt nicht zulässig ist.

gleiches gilt (ohne Verweis auf das UStG) auch wenn du einen Abzug als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) willst.

eventuell lässt sich die Ausbildung aufteilen, wenn es einen Teil gibt, der definitiv nur gebraucht wird wenn man als Trainer arbeiten will. Da würde es dann keine private Veranlassung geben

Ja, das geht.

Ich kenne einen Kampfkunstlehrer/ Schulleiter, der erzählt hat, dass ihm seine Kampfkunstausbildung als Berufsausbildung anerkannt wurde. Allerdings kenne ich die genauen Umstände nicht. Immer wird das wohl nicht gehen - da wird es bestimmte Voraussetzungen geben.

Dieser Schulleiter lebt seit Jahren ausschließlich/ hauptberuflich von seiner eigenen, privaten Kampfkunstschule.

Wenn Du vor hast, damit zeitnah Geld zu verdienen, dann ist es steuerlich, als Fortbildung in einem nicht ausgeübten Beruf, absetzbar, sonst nicht.

Ich habe seinerzeit meine Divemaster Ausbildung (ebenfalls der professionelle Teil einer Sporttaucher Ausbildung) von der Steuer abgesetzt. Die wurde nur auf Nachfrage des FA und nur vorbehaltlich anerkannt. Nach zwei Jahren musste ich dann den Steuervorteil zurück zahlen, weil ich bis dahin noch kein Geld damit verdient hatte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung