Sprit von Steuern absetzen?

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Also das Stichwort heißt Entfernungspauschale, weil der Gesetzgeber die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einer Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer zum Abzug zulässt. Dabei ist es egal, mit welchen Verkehrsmittel du zur Arbeit kommst. Diue Entfernung ändert sich dadurch nicht, denn es wird grundsätzlich auf die kürzeste Straßenverbindung abgestellt.
 
Lediglich beim Benutzen eines anderen Verkehrsmittels als den eigenen oder zur Nutzung überlassenen [1] PKW wird die Entfernungspauschale bei 4.500 Euro gekappt.
 
Es ist eine Entfernungspauschale, keine Pendlerpauschale, denn ein Pendel geht von A nach B und wieder zurück nach A. Eine Entfernung hingegen ist die räumliche Distanz zwischen A und B.
 
Statt der Pauschale kannst du aber auch die tatsächlich angefallenen Kosten ansetzen.
 
[1] zur Nutzung überlassen ist in deinem Falle ja das Fahrzeug deines Vaters

pollo  27.08.2010, 09:26

DH. Enno Du gibst nicht auf in Sachen Definition "Entfernungspauschale" oder wie im Volksmund weit verbreitet "Pendlerpauschale" (genau wie ESt-Erkl.=LSt-Jahresausgleich), finde ich gut. Ich habe da aber kein Bock mehr drauf... Schönes WE, Pollo :-)

EnnoBecker  27.08.2010, 09:32
@pollo

Im Volksmund weit verbreitet ist auch, dass Spinat besonders viel Eisen enthalte. 50 Millionen Fliegen können ja nicht irren.

pollo  27.08.2010, 13:05
@EnnoBecker

ich weiß..., aber es ist schon mühsam immer wieder den Leuten das zu erklären....

Hi, ich schließe mich erst mal @EnnoBecker an und möchte ergänzen: "Wieviel wären das im Monat":

Bei 20 Arbeitstagen 50km x 20 Tage x 0,30 Cent = 300 Euro Werbungskosten pro Monat, davon bekommst du rund 1/3, also 100 Euro zurück.

Im Jahr: 220 Tage x 50km x 0,30 = 3.300 Euro Werbungskosten macht ca 1.000 Euro Erstattung.

Durch andere, persönliche Faktoren kann es abweichen, dass man eben nicht 1/3 wieder bekommt; aber in der Regel haut das immer summa summarum hin....

aber wenn das auto auf deinen vater zugelassen ist wirds schwierig, ein anruf bei deinem finanzamt klärt das ab!

Ja, das sollte klappen. Es wird allerdings in der Erklärung nach dem Kennzeichen gefragt. Den genauen KM-Satz findest du im EStG.

Ja, du kannst die Entfernung zur Arbeit absetzen mit der Pendlerpauschale. Ich glaube die liegt derzeit bei 0,50 € pro Kilometer und Tag aber auch nur bis zu einem bestimmten Betrag. Am besten mal im Internet googeln nach "Pendlerpauschale".

EnnoBecker  27.08.2010, 09:24

Ein seriöser Treffer wird dir dann erläutern, dass es keine Pendlerpauschale gibt. Dieses Wort ist inhaltlich falsch, wird aber munter seit Jahren sogar in den Medien verwendet.

Ihiazel  27.08.2010, 13:04
@EnnoBecker

aber hier ist auch der Schreiber der Politik voraus gegangen... Ab wann wird es denn 0,50 Cent pro halbem Pendelkilometer geben ??? ^^