Wie kann ich Ausgeliehene Sachen zurückfordern?

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Eigentum ist nach deutschem Recht ein Herrschaftsrecht über eine vermögenswerte Position. Für das Privatrecht definiert § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) das Eigentum als Herrschaft einer Person über eine Sache.

Das in § 903 BGB schließlich erwähnte Recht des Eigentümers, andere von jeder Einwirkung auf die Sache auszuschließen, äußert sich einmal darin, daß er die Sache von jedem, der sie unrechtmäßig in Besitz hat, herausverlangen kann (§985 BGB), ferner darin, daß er von jedem, der ihn in seinem Eigentum stört, die Beseitigung der vorhandenen und die Unterlassung künftiger Störungen verlangen kann (§ 1004 BGB). Wird er dennoch in seinem Eigentum verletzt und entsteht ihm hieraus ein Schaden, so hat er einen Anspruch auf Schadensersatz (§ 823 BGB).

Juristen-Deutsch einfacher erklärt:

Du musst von deiner Freundin die Herausgabe deiner Perücke verlangen.

Dazu solltest du ihr eine angemessene Frist (z.B. 10 Tage) setzen.

Lässt deine Freundin diese Frist zur Herausgabe deines Eigentums ungenutzt verstreichen, hast du nun das Recht einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen um ihn mit der Beitreibung deines Eigentums zu beauftragen.

Die entstehenden Anwaltskosten kannst du deiner Freundin in Rechnung stellen.

Einfacher, schneller und billiger ist das gerichtliche Mahnverfahren.

In diesem Fall würdest du nicht die Perücke, sondern deren Wert verlangen.

Gegen eine Gebühr von etwa 35,- EUR kannst du beim Amtsgericht einen Mahnbescheid gegen deine Freundin beantragen.

Ohne deinen Anspruch zu prüfen verschickt das Gericht einen Mahnbescheid über deine Forderung (z.B. 500,- EUR) zzgl. der Gebühren von 35,- EUR.

Deine Freund hat jetzt 14 Tage Zeit um sich zu entscheiden:

  1. Sie erkennt die Forderung an und bezahlt
  2. Sie legt Einspruch gegen den Mahnbescheid ein

Hat sie dem Mahnbescheid widersprochen, landet die Sache zur Entscheidung vor Gericht.

Legt sie keinen Einspruch ein, zahlt aber auch nicht, hat sie Pech gehabt.

Nach Ablauf der 14-Tage-Frist gilt dies als stillschweigendes Schuldanerkenntnis.

Der Mahnbescheid macht nur Sinn, wenn im Anschluss ein Vollstreckungsbescheid folgt.

Das bedeutet, du erwirkst einen Titel gegen deine Freundin, den du 30 Jahre lang vollstrecken kannst.

Du kannst einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung von Einkommen, Konten oder Sachwerten beauftragen.

Sämtliche Kosten musst du voraus legen, kannst sie jedoch nebst 5% Zinsen zurück verlangen.

Gut zu wissen:

Ob und welchen juristischen Weg du gegen deine Freundin gehen willst, solltest du dir vorher genau überlegen.

Im Ernstfall musst du alles was du deiner Freundin vorwirfst auch beweisen können.

  • Gibt es Belege über den Kauf der Perücke?
  • Gibt es Zeugen, die deine Aussagen bestätigen können?
  • Insbesondere der Zustand bei Übergabe ist für die Schadenersatzfrage natürlich von Wichtigkeit.

Mein Tipp:

Lass dich anwaltlich beraten. In der Regel reicht ein Schreiben vom Anwalt und die Leute geben zurück, was ihnen nicht gehört.

Der Anwalt schlägt eine außergerichtliche Einigung vor. Geld was man sich zwar sparen könnte, aber dennoch eine günstige Einigung.

Die Fristsetzung solltest du per Einschreiben zustellen lassen.

Wie alt seit ihr überhaupt?

Einen Zickenkrieg auf lau wird es jedenfalls nicht geben!

Kommt es zum Vergleich, trifft das Gericht eine Entscheidung, doch ihre Kosten trägt dann oft jede Partei selber.

Mein Tipp:

Fahr persönlich dort vorbei und fordere die Herausgabe.

Leider versuchen die Leute heute alles durch Drohungen über WhatsApp zu regeln.

Mit mäßigem Erfolg, wie viele ähnliche Fällen täglich zeigen.

Das war im Großen und Ganzen, was du zur Sache wissen wolltest, bzw. wissen solltest.

z.B. indem Du ihr drohst, einen Anwalt einzuschalten oder eine Anzeige gegen sie zu machen. Vielleicht nimmt sie Deine Forderung dann ernst.

Was denn für einen Paragraphen? Willst Du sie verklagen, oder wie?

Dazu brauchst Du einen Anwalt und der kostet bestimmt mehr als die Perücke

VirageXO  31.01.2020, 23:37

Dafür braucht sie keinen Anwalt.

Ja, man nennt es Diebstahl.

dandy100  31.01.2020, 23:34

Ne, Unterschlagung; sie hat die Perücke ja nicht geklaut, sie gibt sie nur nicht zurück

Ich würde Dir empfehlen, einen Anwalt einzuschalten.

Hilfreich wäre es, wenn Du die Rechnung zur Perücke noch hast und wenn Du nachweisen kannst, daß Du sie ihr geliehen hast. Z.B. durch Zeugen oder durch eine Empfangsquittung oder durch Vergleichbares.

Eventuell hilft auch die Drohung mit einer Anzeige wegen Unterschlagung oder die tatsöchliche Anzeige ohne vorherige Drohung damit ;-)