Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis?

AnglerAut  27.01.2021, 11:54

Wie lange ist das denn her?

palmislides 
Fragesteller
 27.01.2021, 11:55

Sommer 2018 war die Verhandlung

2 Antworten

Sozialstunden stehen nicht in deinem Führungszeugnis, sondern im Erziehungsregister. Das ist nur für Behörden einsehbar. Was ins Führungszeugnis aufgenommen wird, kannst du dem Bundeszentralregistergesetz (dort § 32 BZRG) entnehmen.

Das erweiterte Führungszeugnis soll es ermöglichen etwaige Sexualstraftaten zu erkennen, sobald jemand mit Kindern oder Jugendlichen beruflich oder im Ehrenamt (intensiver) zu tun hat. Gibt es diesbezüglich Eintragungen, führt das zu einem Tätigkeitsausschluss nach § 72a SGB VIII.

Wenn das die einzige Verurteilung war, dann ist dein Führungszeugnis leer. Gab es aber eine zweite, auch wenn sie sehr klein war, stehen beide drin.

palmislides 
Fragesteller
 27.01.2021, 11:59

Mehr gab es nicht, nur dieses Thema mit den Sozialstunden und der Geldstrafe.

palmislides 
Fragesteller
 27.01.2021, 12:03
@AnglerAut

Vielen Dank für die schnelle Hilfe :)

TheJudgement  27.01.2021, 12:19

Nee, das mit der zweiten Verurteilung gilt nur bei Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen und Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten - also im Erwachsenenstrafrecht, jedoch nicht im Jugendstrafrecht, § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG. ;-)

PissedOfGengar  27.01.2021, 14:02

Das kommt auf das genaue Strafmaß an. Wirst du zu mehr als 3 Monaten auf Bewährung, oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt, steht auch die erste und einzige Verurteilung drin.

PissedOfGengar  27.01.2021, 15:17
@AnglerAut

Darauf bezieh ich mich aber gar nicht.

Allerdings würde deine Antwort auch dann nicht zutreffen. Denn die Sozialstunden samt Auflage landen nicht im Bundeszentralregister, sondern im Erziehungsregister.

Damit wäre eine "nächste" Verurteilung, z.B. mit 40 Tagessätzen Geldstrafe auch noch nicht im Führungszeugnis, weil dass dann die erste Eintragung im Bundeszentralregister wäre.