Brief vom Zollamt wegen Verdachts einer Straftat?

5 Antworten

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht!

Wenn dir der Zoll schreibt, dann dreht es sich eher um Schwarzarbeit, würde ich vermuten. Vielleicht hat es gar nichts mit den € 84,90 zu tun.

Du hast sicherlich einen Anhörungsbogen bekommen und hast somit die Gelegenheit, die Angelegenheit aufzuklären.

Das ist Standard. Jede Überzahlung, auch die bereits beglichene geht an die Stelle für Ordnungswidrigkeiten der Agentur für Arbeit. Dort wird geprüft ob dies dann auch noch zur weiteren Ahndung an den Zoll geht. Wurde bei dir offenbar so entschieden. Sobald du deinen AlgI -Antrag unterschreibst bestätigst du damit auch die Kenntnis vom Merkblatt I, also kannst du dich nicht mit Unkenntnis "rausreden". Ist leider so.

Das Ermittlungsverfahren wird unabhängig davon eingeleitet, ob du die Beträge nachgezahlt hast.

Auch beim Zoll arbeiten eine "Unmenschen", einfach ehrlich bleiben.

"Nicht daran gedacht" oder "versäumt zu melden" als Begründung und "Entschuldigung, kommt nicht wieder vor" und mitteilen das die Überzahlung unverzüglich zurück gezahlt wurde.

Gut für dich ist, dass das praktisch nur einen Monat betraf.

Wahrscheinlich wird garnichts weiter passieren.

Du hast doch dafür unterschrieben, dass du jedwede Änderung dem Arbeitsamt mitteilen wirst...