Kann ich jmd. anzeigen der mir seit 2 Jahren, 10.000 € schuldet (PRIVAT)?

16 Antworten

also 1. eine Anzeige bringt dir kein Cent geld. Eine Anzeige ist strafrecht... da würde er z.B. wg. Betrug verurteilt werden und müsste eine Geldstrafe zahlen (nicht an dich, an den Staat) oder Haft.

Um Geld zu bekommen musst du einen Mahnbescheid beantragen und kannst dann pfänden.... WENN etwas zu holen ist.

Eine Anzeige bringt hier nichts, da das nicht bezahlen von Schulden erst mal nicht strafbar ist. Außer es gibt Hinweise dass es bereits bei Aufnahme des Darlehens wusste dass er es nicht zurückzahlen kann (und das auch nie vorhatte).

Dann wäre es Eingehungsbetrug.

Ansonsten bleibt nur der zivilrechtliche Weg mit Mahnbescheid und Klage. Am besten per Rechtsanwalt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Selbst wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten würde, was sie jedoch nicht machen wird, würde dieses nur zu einer Bestrafung des Schuldners führen, jedoch nicht die Rückzahlung des Geldes erzwingen.

Du mußt so oder so das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Dafür braucht es keinen Anwalt und noch nicht (zunächst) einmal einen Beweis! Das geht online gegen eine Gebühr.

In aller Regel wird dann schon die Zustellung des Mahnbescheides zur Rückzahlung führen.

Agamemnon712  28.07.2020, 11:28
was sie jedoch nicht machen wird

Woher willst Du das wissen? Bist Du Hellseher? Es kommt immer auf den Einzelfall an ...

In aller Regel wird dann schon die Zustellung des Mahnbescheides zur Rückzahlung führen.

"In aller Regel" ...?

Still  28.07.2020, 16:49
@Agamemnon712

Ja, denn der Schuldner weiß ja, dass die Forderung rechtens ist und Widerspruch nur das Verfahren und die Kosten in die Höhe treibt.

Ferner bin ich Hellseher, denn der Gläubiger schießt sich ja selbst ins Bein, wenn sein Schuldner in den Knast käme, also Einkommen = Null oder eine Geldstrafe zahlen müßte, die ebenfalls die Rückzahlung gefährdet. 3. ist ein Vorsatz in keiner Weise beweisbar!

EXInkassoMA  28.07.2020, 20:57
@Still

Korrekt , aber Du unterschätzt die evtl vorhandenen Racheedanken eines Gläubigers welcher sich betrogen fühlt.

Falls der Score des Schuldners ohnehin im grottigen Bereich ist kann es Ihm egal sein ob die Kosten steigen und er widerspricht dem MB.

Agamemnon712  29.07.2020, 06:28
@Still

Deine Antwort ist für mich dummes Zeug.

Still  29.07.2020, 20:33
@Agamemnon712

Dann lebst du im falschen Land, denn so sieht es rechtlich in Deutschland aus.

Anzeige erstatten kannst Du schon. Die Frage ist nur, ob etwas dabei herauskommt.

Wenn er sich das Geld von Dir geliehen hat in dem Wissen, es nicht zurückzahlen zu können, dann könnte eine Anzeige ggf. erfolgreich sein.

Allerdings ist die SMS ein bißchen dürftig als Beweismittel ...

Wenn ich Du wäre, würde ich einen Anwalt um Rat fragen. Zum einen wegen einer etwaigen Anzeige und zum anderen wegen der etwaigen Einleitung zivilrechtlicher Schritte wie die Beantragung eines Mahnbescheids.

Anzeigen kannst Du ihn, aber die Beweissituation ist natürlich schwierig. Privatrechtlich ist es auch eher unglücklick.

Ich sag mal so: Zumindest hast Du gelernt, dass bei Geld Freundschaft endet.

nanfxD  28.07.2020, 10:34

Wegen was denn anzeigen 🤷‍♂️

unkreativ1977  28.07.2020, 10:36
@nanfxD

246 StGB

Panazee  28.07.2020, 10:40
@unkreativ1977

Wo hat er sich der Schuldner etwas unrechtmässig angeeignet?

Es existiert ja zumindest ein mündlicher Vertrag, dass der Fragesteller ihm das Geld freiwillig überlassen hat und der Schuldner es zurück zahlt.

Das einzige was in Betracht käme wäre § 263 Betrug. Dazu müsste man aber nachweisen, dass der Schuldner nie vor hatte das Geld zurück zu zahlen, was so gut wie unmöglich sein dürfte.

BackupBone  28.07.2020, 10:41
@unkreativ1977

Das ist keine Unterschlagung, da der FS das Geld selbst ausgehändigt hat.

verreisterNutzer  28.07.2020, 10:42
@unkreativ1977

Wird schwierig, da die Zueignung rechtswidrig sein muss. Da du aber darin eingewilligt hast, ihm die 10.000 zu überlassen, bist du raus aus der Unterschlagung.

unkreativ1977  28.07.2020, 10:42
@Panazee

Ich bin nich sicher ob wir jetzt hier in eine juristische Diskussion starten wollen :-) Das Ergebnis ist in beiden Fällen das Gleiche: Möglich, aber nicht erfolgversprechend. Oder wie es immer so schön heisst: Die Klage ist zulässig, aber unbegründet :-D

verreisterNutzer  28.07.2020, 10:44
@Panazee

Richtig ... und man müsste ja auch nachweisen, dass du getäuscht wurdest und du nur deshalb das Geld rausgerückt hast, weil er einen Irrtum in dir hervorgerufen hat.

Valnar25  28.07.2020, 10:45
@Panazee
Das einzige was in Betracht käme wäre § 263 Betrug. Dazu müsste man aber nachweisen, dass der Schuldner nie vor hatte das Geld zurück zu zahlen, was so gut wie unmöglich sein dürfte.

Das stimmt. Und selbst dann hilft es dem FS bei seinem eigentlichen Ziel (an sein Geld zu kommen) erstmal nicht weiter den Schuldner anzuzeigen.

EXInkassoMA  28.07.2020, 13:27
@Valnar25

Zumal er bei einer möglichen Verurteilung ja erst recht kein Geld hätte die Ratenzahlung zu beginnen