Wie kann es eigentlich sein, dass Hausbesetzungen gesetzlich verboten sind?
Ich persönlich finde Hausbesetzungen eigentlich sehr gut.
Im Grundgesetz steht "Eigentum verpflichtet." Ich weiß nun nicht genau welche Gründe es geben mag', aber egal wo, ob in der Stadt oder auf dem Land, aber besonders auf dem Land, gibt es immer wieder leerstehende Häuser. Häuser, die wirklich jahrelang einfach nur vollkommen unbewohnt sind.
Wäre ich Hausbesitzer oder sogar nur Verwalter und ich bräuchte das Haus aktuell nicht oder habe es nicht im Blick oder was auch immer oder bin im Ausland (gefangen) oder was auch immer.... Ich würde mir ja beinahe wünschen, dass mein Haus besetzt wird, weil es dann wenigstens sinnvoll genutzt wird und es dann wenigstens ein paar Menschen und selbst wenn es nur ein Mensch ist, gibt die dann nicht obdachlos sein müssen.
Ich kann es irgendwie nicht verstehen warum Hausbesetzungen illegal sind.
Hausbesetzungen sollten legal sein, solange sich sonst niemand um die Immobilie kümmert. Es kann ja auch dem Erhalt des Hauses dienlich sein, wenn jemand darin wohnt. Das sollte man auch nicht vergessen.
Und wenn dann mal irgendwann der Vermieter auftaucht, dann hat derjenige schon Mieter vielleicht und kann mit den Hausbesetzern direkt einen Vertrag machen.
6 Antworten
Als Hauseigentümer zahlt man Grundsteuer und die Kosten die für das Haus anfallen.
Evtl. ist das Haus für einen Abriss gedacht, hat niemand ein Recht drauf, das Haus zu besetzen. Selbst wenn das Haus leer steht, es gehört dem Eigentümer und dieser entscheidet, ob er jemanden kostenlos die Räumlichkeiten überlässt.
Mitunter sind in solchen Häusern die. Einrichtungen, Fenster, Heizung ect. funktionell nicht mehr in Ordnung und deshalb nicht mehr zu vermieten. Wenn jemand Miete bezahlt, dann hat er auch Anspruch , dass alles in Ordnung ist und funktioniert.
Kann sein, dass dem Eigentümer das Geld für eine teure Sanierung fehlt und deshalb lässt er das Haus leer stehen. Das gibt niemanden das Recht ein solches Haus einfach zu besetzen.
Es ist niemanden versagt, sich selber Eigentum zu schaffen in dem er wohnen kann.
Wenn dann zwecks Räumung ein Aufgebot an Polizei erforderlich ist, weil die Besetzer es nicht freiwillig räumen, ist das nicht zu akzeptieren.
"Es ist niemanden versagt, sich selber Eigentum zu schaffen in dem er wohnen kann."
Doch. Weil nicht jeder so viel Geld haben kann, um sich Eigentum anzuschaffen.
Deutsches Recht gilt in Deutschland:
Hausbesetzungen gegen den Willen des Eigentümers sind in Deutschland strafrechtlich Hausfriedensbruch nach § 123 Strafgesetzbuch (StGB).
Und das ist auch gut so!
Im Grundgesetz steht "Eigentum verpflichtet."
Genau und deshalb bezahlt man Grundsteuer.
Aber wo ist überhaupt das Problem, die meisten Hausbesetzungen werden doch ohnehin toleriert. Aber es ist doch auch klar, daß wenn das Gebäude abgerissen oder saniert werden soll die Chaoten da raus fliegen.
Die Häuser haben einen Eigentümer. Dieser zahlt auch die Grundsteuer. Es obliegt ihm, was er damit macht. Nur weil irgendwelche Leute sich kein eigenes Haus erarbeiten, gibt es diesen kein Recht das Eigentum anderer zu stören.
Du hast offensichtlich Probleme damit zu verstehen, was eine Eigentumsstörung ist und auch generell was Eigentum ist. Es handelt sich dabei um ein Recht auf Verfügungs- und Nutzungsgewalt. Zusätzlich musst du Eigentum und Besitz unterscheiden. Und der Besitzt ist in rechtmäßigen und unrechtmäßigen Besitz zu unterteilen. Wenn dir jemand deine Playstation klaut, besitzt er diese, aber zu unrecht. Der Eigentümer ist er auch nicht. Es ist unerheblich, wie viel er damit spielt. Es ist auch unerheblich, ob er der Meinung ist, dass du mit der Playstation nicht genug gespielt hättest.
Weil das Haus nicht den Besetzern gehört, deswegen nennt man es ''Hausbesetzung'' und bezahlt Miete an den Vermieter. Und wenn das Haus leer steht aber trotzdem noch jemanden gehört, dann ist es immer noch Eigentum.
LG, TheTrueSinners.
Man kann nur Menschen stören. Und Menschen können sich auch ganz schön stark stören lassen. Häuser oder auch andere Dinge kann man nicht stören. Ein Mülleimer kann auch mein Eigentum sein. Und trotzdem kann ich einen Mülleimer nicht stören. Ob er nun mein Eigentum ist oder nicht. Eigentum hat kein Sinnesempfinden.